Stundenlohn-Rechner
Rechnet Jahresgehalt, Monatsgehalt und Stundenlohn ineinander um — auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage.
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Stundenlohn-Rechner
Rechnet Jahresgehalt, Monatsgehalt und Stundenlohn ineinander um — auf Basis der tatsächlichen Arbeitstage.
Dieser Rechner nutzt gesetzliche Werte, die noch nicht gegen die amtliche Quelle bestätigt wurden. Wir zeigen lieber kein Ergebnis als ein falsches.
Jahr-für-Jahr-Verlauf
| Jahr | Wert |
|---|
Kurz erklärt
Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Bruttojahresgehalt geteilt durch die tatsächlich geleisteten Jahresstunden. Bei 48.000 Euro, 40 Wochenstunden, 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen bleiben 220 Arbeitstage und 1.760 Stunden. Das ergibt 27,27 Euro brutto pro Stunde. Die verbreitete Rechnung mit 160 Monatsstunden liefert dagegen nur 25,00 Euro und liegt damit deutlich zu niedrig.
Wer wissen will, was eine Arbeitsstunde wirklich einbringt, rechnet meist im Kopf: Jahresgehalt durch zwölf, dann durch 160. Das Ergebnis fühlt sich plausibel an und ist trotzdem regelmäßig um zwei bis drei Euro zu niedrig. Der Grund ist einfach: Sie arbeiten keine 160 Stunden im Monat, weil Urlaub und Feiertage bezahlt sind, aber nicht gearbeitet werden.
Der Rechner oben nimmt stattdessen die tatsächlichen Arbeitstage als Grundlage und rechnet in beide Richtungen, vom Jahresgehalt zum Stundenlohn und zurück. Darunter zeigen wir die korrekte Formel, vergleichen dasselbe Gehalt bei 30, 35 und 40 Wochenstunden, rechnen zwei Jobangebote gegeneinander und erklären, warum ein Freelancer-Stundensatz weit über dem Angestelltenwert liegen muss.
So gehen Sie vor
- Rechenrichtung wählenVom Jahresgehalt zum Stundenlohn, wenn Sie ein Angebot oder Ihr aktuelles Gehalt bewerten wollen. Vom Stundenlohn zum Jahresgehalt, wenn Sie auf Stundenbasis bezahlt werden und die Jahressumme wissen möchten.
- Betrag eintragenNehmen Sie den Bruttowert und rechnen Sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit ein. Zwölf Monatsgehälter plus ein dreizehntes ergeben nicht das Zwölffache, sondern das Dreizehnfache eines Monatsgehalts.
- Wochenstunden aus dem Arbeitsvertrag übernehmenMaßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Wollen Sie den effektiven Stundenlohn inklusive regelmäßiger unbezahlter Überstunden sehen, tragen Sie stattdessen die tatsächlich geleisteten Stunden ein.
- Urlaubstage und Feiertage angebenDie Urlaubstage stehen im Arbeitsvertrag, gesetzlich sind es mindestens 20 bei einer Fünftagewoche. Bei den Feiertagen zählen nur die, die auf einen Werktag fallen. Zehn ist ein brauchbarer Mittelwert, prüfen Sie den Kalender Ihres Bundeslandes.
- Ergebnis einordnenVergleichen Sie den Stundenlohn mit dem einer Alternative statt die Jahressummen gegeneinanderzuhalten. Für die Frage, was davon auf dem Konto ankommt, wechseln Sie anschließend zum Brutto-Netto-Rechner.
Warum die Rechnung mit 160 Stunden im Monat falsch ist
Die gängige Überschlagsrechnung lautet: Jahresgehalt durch zwölf ergibt das Monatsgehalt, Monatsgehalt durch 160 ergibt den Stundenlohn. Die 160 stammen aus vier Wochen zu 40 Stunden. Ein Monat hat aber im Schnitt nicht vier, sondern rund 4,35 Wochen, und vor allem: Von den bezahlten Stunden entfällt ein erheblicher Teil auf Urlaub und Feiertage, an denen Sie gar nicht arbeiten.
Bei 48.000 Euro Jahresgehalt liefert die Kopfrechnung 4.000 Euro im Monat und 25,00 Euro pro Stunde. Die Rechnung über die echten Arbeitstage kommt auf 27,27 Euro. Der Unterschied von 2,27 Euro klingt klein, sind aber gut 9 Prozent. Wer auf dieser Basis ein Gegenangebot bewertet oder einen Nebenjob vergleicht, entscheidet sich systematisch falsch.
Der Denkfehler funktioniert in beide Richtungen. Wer umgekehrt aus einem Stundenlohn ein Jahresgehalt hochrechnet und dabei mit 1.920 Stunden kalkuliert, also 12 mal 160, überschätzt sein künftiges Einkommen, weil er Urlaubs- und Feiertage doppelt zählt.
Die richtige Formel
Eine Fünftagewoche hat rund 260 Arbeitstage im Jahr, das sind 52 Wochen zu je fünf Tagen. Davon gehen Ihre vertraglichen Urlaubstage ab und die gesetzlichen Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Was übrig bleibt, sind die Tage, an denen Sie tatsächlich am Schreibtisch oder an der Maschine stehen.
Arbeitstage = 260 − Urlaubstage − Feiertage
Tagesstunden = Wochenstunden / 5
Jahresstunden = Arbeitstage × Tagesstunden
Stundenlohn = Jahresgehalt / Jahresstunden
Jahresgehalt = Stundenlohn × Jahresstunden
Monatsgehalt = Jahresgehalt / 12
Die Zahl der Feiertage unterscheidet sich je nach Bundesland deutlich. Bayern und Baden-Württemberg haben spürbar mehr als Berlin oder Hamburg, und ob ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, ändert den Wert von Jahr zu Jahr. Zehn ist ein brauchbarer Mittelwert für die Überschlagsrechnung, prüfen Sie für Ihr Bundesland aber den konkreten Kalender.
Beispiel: Herr Vogt rechnet nach
Tobias Vogt arbeitet als Anwendungsentwickler in Nordrhein-Westfalen. Sein Bruttojahresgehalt beträgt 48.000 Euro, er hat eine 40-Stunden-Woche, 30 Urlaubstage und rechnet mit 10 Feiertagen.
Arbeitstage = 260 − 30 − 10 = 220
Tagesstunden = 40 / 5 = 8
Jahresstunden = 220 × 8 = 1.760
Stundenlohn = 48.000 / 1.760 = 27,27 Euro
Monatsgehalt = 48.000 / 12 = 4.000,00 Euro
Herr Vogt verdient also 27,27 Euro brutto je geleisteter Stunde und nicht 25,00 Euro. Über ein Jahr gerechnet sind das genau dieselben 48.000 Euro, die Bezugsgröße ist nur eine andere. Genau diese Bezugsgröße brauchen Sie, sobald Sie Angebote mit unterschiedlichen Arbeitszeiten vergleichen.
Dieselbe Summe, drei Arbeitszeitmodelle
Nichts zeigt den Effekt deutlicher als ein Gehalt, das konstant bleibt, während die Wochenstunden variieren. Alle drei Zeilen unterstellen 48.000 Euro brutto, 30 Urlaubstage und 10 Feiertage, also 220 Arbeitstage.
| Wochenstunden | Tagesstunden | Jahresstunden | Stundenlohn brutto |
|---|---|---|---|
| 30 Stunden | 6,0 | 1.320 | 36,36 Euro |
| 35 Stunden | 7,0 | 1.540 | 31,17 Euro |
| 40 Stunden | 8,0 | 1.760 | 27,27 Euro |
Zwischen der 30- und der 40-Stunden-Woche liegen bei identischem Gehalt 9,09 Euro pro Stunde, ein Drittel. Wenn ein Arbeitgeber im Gespräch sagt, er zahle marktüblich, ist die erste Rückfrage deshalb nicht die nach der Summe, sondern die nach der vertraglichen Wochenarbeitszeit.
Warum mehr Urlaub Ihren Stundenlohn erhöht
Urlaubstage sind bezahlte Tage ohne Arbeitsleistung. Jeder zusätzliche Tag verkürzt also den Nenner der Rechnung, während der Zähler gleich bleibt. Der Stundenlohn steigt. Die folgende Tabelle zeigt Herrn Vogts Fall mit 48.000 Euro, 40 Wochenstunden und 10 Feiertagen bei unterschiedlichem Urlaubsanspruch.
| Urlaubstage | Arbeitstage | Jahresstunden | Stundenlohn brutto |
|---|---|---|---|
| 20 Tage | 230 | 1.840 | 26,09 Euro |
| 24 Tage | 226 | 1.808 | 26,55 Euro |
| 28 Tage | 222 | 1.776 | 27,03 Euro |
| 30 Tage | 220 | 1.760 | 27,27 Euro |
| 32 Tage | 218 | 1.744 | 27,52 Euro |
Von 20 auf 30 Urlaubstage steigt der Stundenlohn um 1,18 Euro, also gut 4,5 Prozent. Praktisch heißt das: Fünf zusätzliche Urlaubstage sind in etwa so viel wert wie eine Gehaltserhöhung von rund 2 Prozent. In Gehaltsverhandlungen ist Urlaub deshalb eine ernstzunehmende Verhandlungsmasse und nicht nur ein Zugeständnis zweiter Klasse.
Den Boden legt das Bundesurlaubsgesetz. Nach §3 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage, gerechnet auf eine Sechstagewoche. Bei einer Fünftagewoche entspricht das 20 Urlaubstagen. Alles darüber ist vertraglich oder tariflich vereinbart und damit verhandelbar.
Brutto ist nicht netto
Sämtliche Werte in diesem Rechner sind Bruttowerte. Was am Monatsende auf dem Konto landet, hängt von Ihrer Steuerklasse, dem Kirchensteuerstatus, Kinderfreibeträgen, dem Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und weiteren individuellen Faktoren ab. Ein einheitlicher Umrechnungsfaktor von brutto auf netto existiert nicht, und jede Faustformel führt in die Irre.
Wir nennen deshalb bewusst keine Nettobeträge. Wenn Sie wissen wollen, was von den 27,27 Euro tatsächlich bei Ihnen ankommt, nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner und tragen dort Ihre persönlichen Merkmale ein. Erst diese Zahl ist die Basis für eine Haushaltsplanung.
Zwei Punkte sind trotzdem wichtig für die Einordnung:
- Der Nettostundenlohn sinkt mit steigendem Gehalt anteilig, weil der Einkommensteuertarif progressiv verläuft. Eine Gehaltserhöhung von 10 Prozent brutto bringt netto weniger als 10 Prozent.
- Der Arbeitgeber zahlt mehr, als auf Ihrer Abrechnung steht. Zu Ihrem Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Für die Kalkulation eines Freelancer-Satzes weiter unten ist genau das der entscheidende Punkt.
Was Teilzeit pro Stunde wirklich kostet
Sabine Ochs arbeitet in Vollzeit mit 40 Wochenstunden für 60.000 Euro brutto, bei 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen. Das sind 1.760 Jahresstunden und 34,09 Euro pro Stunde. Sie möchte auf 24 Wochenstunden reduzieren. Bei sauberer anteiliger Umrechnung müsste ihr Gehalt 36.000 Euro betragen, denn 24 von 40 Stunden sind 60 Prozent.
Teilzeit anteilig korrekt:
Tagesstunden = 24 / 5 = 4,8
Jahresstunden = 220 × 4,8 = 1.056
Stundenlohn = 36.000 / 1.056 = 34,09 Euro
Angebot des Arbeitgebers:
Stundenlohn = 34.000 / 1.056 = 32,20 Euro
Der Arbeitgeber bietet aber 34.000 Euro. Das sind pro Stunde 32,20 Euro statt 34,09 Euro, ein Abschlag von 1,89 Euro oder 5,5 Prozent. Über das Jahr fehlen Frau Ochs 2.000 Euro, ohne dass in irgendeinem Gespräch von einer Gehaltskürzung die Rede war. Genau so entstehen Teilzeitnachteile: nicht durch die reduzierte Stundenzahl, sondern durch eine Umrechnung, die niemand nachgerechnet hat.
Rechnen Sie vor jedem Teilzeitantrag den Stundenlohn beider Varianten aus. Bleibt er gleich, ist die Reduzierung fair. Sinkt er, verhandeln Sie über die Differenz und nicht über die Gesamtsumme.
Zwei Jobangebote richtig vergleichen
Marlene Keller hat zwei Angebote auf dem Tisch. Angebot A klingt nach mehr Geld, Angebot B nach weniger. Der Stundenlohn dreht das Bild.
| Angebot A | Angebot B | |
|---|---|---|
| Jahresgehalt brutto | 58.000 Euro | 54.000 Euro |
| Wochenstunden | 40 | 35 |
| Urlaubstage | 28 | 32 |
| Feiertage | 9 | 11 |
| Arbeitstage | 223 | 217 |
| Jahresstunden | 1.784 | 1.519 |
| Monatsgehalt brutto | 4.833,33 Euro | 4.500,00 Euro |
| Stundenlohn brutto | 32,51 Euro | 35,55 Euro |
Angebot B zahlt 4.000 Euro weniger im Jahr und liegt pro Stunde trotzdem 3,04 Euro höher, also gut 9 Prozent. Frau Keller arbeitet dort 265 Stunden weniger, das entspricht rund sieben zusätzlichen freien Wochen bezogen auf eine 35-Stunden-Woche. Ob ihr das die 4.000 Euro wert sind, ist eine persönliche Entscheidung. Aber es ist eine informierte Entscheidung, und das ist der Unterschied.
Überstunden: der stille Gehaltsverlust
Überstunden verändern das Gehalt nicht, wohl aber den Stundenlohn. Wer regelmäßig länger bleibt, ohne dass die Zeit vergütet oder ausgeglichen wird, arbeitet für weniger Geld pro Stunde. Die Tabelle zeigt Herrn Vogts Fall mit 48.000 Euro und 220 Arbeitstagen bei unterschiedlicher tatsächlicher Wochenarbeitszeit.
| Unbezahlte Überstunden pro Woche | Tatsächliche Wochenstunden | Jahresstunden | Effektiver Stundenlohn |
|---|---|---|---|
| keine | 40 | 1.760 | 27,27 Euro |
| 2 Stunden | 42 | 1.848 | 25,97 Euro |
| 5 Stunden | 45 | 1.980 | 24,24 Euro |
| 8 Stunden | 48 | 2.112 | 22,73 Euro |
Fünf Überstunden pro Woche kosten 3,03 Euro pro Stunde, ein Elftel des Werts. Bei acht Stunden sind es 4,54 Euro, also 17 Prozent. Eine Gehaltserhöhung in dieser Größenordnung würde niemand kampflos aufgeben, ein schleichend wachsendes Zeitkonto dagegen schon.
Ob Überstunden bezahlt werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag, einem geltenden Tarifvertrag und der Rechtsprechung ab. Pauschale Abgeltungsklauseln nach dem Muster, sämtliche Mehrarbeit sei mit dem Gehalt abgegolten, sind nicht in jeder Formulierung wirksam. Unabhängig davon setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen: Nach §3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden grundsätzlich nicht überschreiten und nur unter bestimmten Bedingungen auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Dokumentieren Sie Ihre Zeiten, denn ohne Aufzeichnung lässt sich später nichts belegen.
Der Freelancer-Stundensatz und warum er viel höher liegen muss
Ein häufiger Fehler beim Schritt in die Selbstständigkeit: Der bisherige Angestellten-Stundenlohn wird als Stundensatz angeboten, vielleicht mit einem kleinen Aufschlag. Das führt zuverlässig in die Unterdeckung. Der Grund liegt nicht in der Gier, sondern in der Zeitrechnung. Ein Freelancer kann nur einen Teil seiner Arbeitszeit in Rechnung stellen.
Unbezahlt bleiben unter anderem:
- Urlaub. Niemand zahlt Ihnen freie Tage. Jeder Urlaubstag ist ein Tag ohne Umsatz.
- Krankheit. Es gibt keine Entgeltfortzahlung. Ein grippaler Infekt kostet unmittelbar Einnahmen.
- Sozialversicherung. Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge tragen Sie vollständig selbst, inklusive des Anteils, den beim Angestellten der Arbeitgeber übernimmt.
- Akquise. Angebote schreiben, Erstgespräche führen, Ausschreibungen prüfen. Verlorene Ausschreibungen kosten Zeit und bringen null Umsatz.
- Weiterbildung. Fachlich aktuell zu bleiben ist Pflicht und wird von keinem Kunden vergütet.
- Verwaltung. Buchhaltung, Rechnungen, Steuererklärungen, Mahnwesen, Versicherungen.
Jonas Sandhaus ist IT-Berater und will als Selbstständiger auf ein Einkommensniveau kommen, das 60.000 Euro Angestelltenbrutto entspricht. Als Angestellter mit 40 Wochenstunden, 30 Urlaubstagen und 10 Feiertagen liegt sein Stundenlohn bei 34,09 Euro. Seine Kalkulation als Freelancer sieht so aus, wobei die Kostenpositionen Annahmen sind und individuell geprüft werden müssen.
| Position | Wert |
|---|---|
| Zielgewinn vor Steuern | 60.000 Euro |
| Kranken- und Pflegeversicherung (Annahme) | 9.000 Euro |
| Altersvorsorge (Annahme) | 7.200 Euro |
| Betriebskosten: Büro, Hardware, Software, Versicherungen (Annahme) | 6.000 Euro |
| Benötigter Jahresumsatz | 82.200 Euro |
| Verfügbare Tage: 260 minus 30 Urlaub, 10 Feiertage, 8 Krankheitstage | 212 Tage |
| Davon fakturierbar, Annahme 60 Prozent | 127 Tage |
| Fakturierbare Stunden bei 8 Stunden pro Tag | 1.016 Stunden |
| Erforderlicher Stundensatz netto | 80,91 Euro |
Aus 34,09 Euro werden 80,91 Euro, das Zweikommavierfache. Wer stattdessen 45 Euro anbietet, weil sich das nach einem ordentlichen Aufschlag anfühlt, erwirtschaftet bei 1.016 fakturierbaren Stunden 45.720 Euro Umsatz. Nach Versicherung, Vorsorge und Betriebskosten bleiben davon 23.520 Euro vor Steuern. Das ist deutlich weniger als die Anstellung, bei erheblich höherem Risiko.
Zwei Stellschrauben verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens die fakturierbare Quote: Steigt sie von 60 auf 70 Prozent, sinkt der nötige Satz auf rund 69 Euro. Sie ist der stärkste Hebel überhaupt. Zweitens die Zahl der Krankheitstage, die in guten Jahren zu optimistisch angesetzt wird. Kalkulieren Sie hier eher großzügig, denn eine Rücklage entsteht nur, wenn der Satz sie enthält.
Beachten Sie außerdem: Der errechnete Satz ist ein Nettosatz. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtig sind, kommt die Umsatzsteuer obendrauf, sie gehört Ihnen aber nicht. Rechnen Sie mit dem Mehrwertsteuer-Rechner nach, wie der Bruttosatz auf der Rechnung aussieht.
Vom Stundenlohn zurück zum Jahresgehalt
Die Umrechnung funktioniert in beide Richtungen. Katrin Amrein arbeitet auf Stundenbasis für 22,50 Euro brutto, 30 Wochenstunden, 25 Urlaubstage, 11 Feiertage.
Arbeitstage = 260 − 25 − 11 = 224
Tagesstunden = 30 / 5 = 6
Jahresstunden = 224 × 6 = 1.344
Jahresgehalt = 22,50 × 1.344 = 30.240,00 Euro
Monatsgehalt = 30.240 / 12 = 2.520,00 Euro
Wichtig bei dieser Richtung: Ein Stundenlohnvertrag zahlt in der Regel nur geleistete Stunden. Ob Urlaubs- und Feiertage bezahlt werden, steht im Vertrag und ist der entscheidende Unterschied zu einem Festgehalt. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie zwei Modelle vergleichen.
Zur unteren Grenze: In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Seine aktuelle Höhe wird regelmäßig angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Prüfen Sie den geltenden Wert dort, bevor Sie einen Stundensatz vereinbaren, und beachten Sie, dass in einzelnen Branchen höhere Branchenmindestlöhne gelten können.
Die häufigsten Fehler
Mit 160 Monatsstunden rechnen. Der Klassiker. Er unterschätzt den Stundenlohn systematisch um rund 9 Prozent, weil er Urlaub und Feiertage als Arbeitszeit behandelt.
Nur die Jahressumme vergleichen. Zwei Angebote mit unterschiedlichen Wochenstunden sind ohne Stundenlohn nicht vergleichbar. Angebot B im Beispiel oben zahlt weniger und ist pro Stunde trotzdem besser.
Sonderzahlungen vergessen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören ins Jahresgehalt. Wer 4.000 Euro monatlich bezieht und ein dreizehntes Gehalt erhält, hat 52.000 Euro und nicht 48.000 Euro.
Unbezahlte Überstunden ausblenden. Sie sind der stillste Weg, den eigenen Stundenlohn zu senken. Ohne Zeiterfassung bemerkt man ihn erst, wenn er zur Gewohnheit geworden ist.
Brutto und netto vermischen. Ein Bruttostundenlohn eignet sich für den Vergleich von Angeboten, nicht für die Haushaltsplanung. Für die zweite Frage brauchen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
Als Freelancer den Angestelltensatz ansetzen. Der wohl teuerste Fehler dieser Liste. Kalkulieren Sie über den benötigten Jahresumsatz und die tatsächlich fakturierbaren Stunden, nicht über einen gefühlten Aufschlag.
Rechenweg
Der Rechner unterstellt eine Fünftagewoche mit 260 Arbeitstagen im Jahr, also 52 Wochen zu je fünf Tagen. Von diesen 260 Tagen werden die eingegebenen Urlaubstage und Feiertage abgezogen. Die Tagesarbeitszeit ergibt sich aus den Wochenstunden geteilt durch fünf, die Jahresarbeitszeit aus Arbeitstagen mal Tagesstunden. Der Stundenlohn ist das Jahresgehalt geteilt durch die Jahresstunden, das Monatsgehalt ein Zwölftel des Jahresgehalts.
Alle Ergebnisse sind Bruttowerte. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bleiben unberücksichtigt, ebenso Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Sachbezüge. Wer diese Bestandteile abbilden will, addiert sie vor der Eingabe zum Jahresgehalt. Die Zahl der Feiertage ist eine Eingabe, weil sie sich nach Bundesland und Kalenderjahr unterscheidet.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn aus dem Jahresgehalt?
Wie viele Arbeitsstunden hat ein Jahr bei Vollzeit?
Warum ist mein Stundenlohn höher, als ich gerechnet habe?
Wie vergleiche ich zwei Jobangebote mit unterschiedlichen Wochenstunden?
Wie hoch muss mein Stundensatz als Freelancer sein?
Wie viel Urlaub steht mir gesetzlich zu?
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung (§5 StBerG).


