Steuererklärung selbst machen: Schritt für Schritt
Inhalt
- Was ist eine Steuererklärung?
- Wie funktioniert die Steuererklärung Schritt für Schritt?
- Für wen ist die eigenständige Steuererklärung geeignet?
- Für wen ist die eigenständige Steuererklärung weniger geeignet?
- Vorteile
- Nachteile
- Kosten
- Steuerliche Behandlung
- Risiken
- Alternativen
- Häufige Fehler
- Fazit und Empfehlung
Was ist eine Steuererklärung?
Die Steuererklärung ist die jährliche Zusammenstellung aller Einnahmen, Ausgaben und persönlichen Verhältnisse, mit der Sie dem Finanzamt Ihre Steuerlast für ein bestimmtes Kalenderjahr offenlegen. Auf Basis dieser Angaben berechnet das Finanzamt, ob Sie zu viel oder zu wenig Einkommensteuer gezahlt haben, und erstellt daraus den Steuerbescheid.
Wer Arbeitnehmer ist, hat während des Jahres bereits über die Lohnsteuer vorausgezahlt – die Steuererklärung gleicht diese Vorauszahlung mit der tatsächlichen Steuerschuld ab. In den meisten Fällen führt das zu einer Erstattung, weil pauschale Abzüge beim Lohnsteuerabzug niedriger ausfallen als die tatsächlichen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen.
Die Steuererklärung selbst zu machen bedeutet, die Formulare der amtlichen Software Elster oder eines Steuerprogramms eigenständig auszufüllen, statt einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu beauftragen. Das ist grundsätzlich für jeden möglich, der seine Unterlagen strukturiert vorliegen hat und bereit ist, sich in die relevanten Formulare einzuarbeiten.
Wie funktioniert die Steuererklärung Schritt für Schritt?
Der Ablauf folgt bei den meisten Steuerpflichtigen demselben Muster, unabhängig davon, ob am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung steht.
- Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, Zinsbescheinigungen der Bank, Belege zu Werbungskosten, Spendenquittungen, Nachweise über Handwerkerleistungen und Kinderbetreuungskosten sowie Beitragsnachweise zu Kranken- und Rentenversicherung.
- Zugang zu Elster einrichten: Wer online abgibt, benötigt ein Elster-Zertifikat, dessen Registrierung mehrere Tage dauern kann. Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie im Beitrag zur Steuererklärung online über Elster abgeben.
- Mantelbogen ausfüllen: Hier tragen Sie persönliche Daten, Familienstand und die Veranlagungsart ein – etwa Einzel- oder Zusammenveranlagung bei Ehepaaren.
- Anlagen zuordnen: Je nach Einkunftsart füllen Sie die Anlage N für nichtselbstständige Arbeit, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage V für Vermietung oder Anlage S für selbstständige Tätigkeit aus.
- Werbungskosten und Sonderausgaben eintragen: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildungen, Versicherungsbeiträge und weitere abzugsfähige Posten werden den jeweiligen Anlagen zugeordnet.
- Plausibilität prüfen: Vor dem Absenden lohnt ein Abgleich mit den Vorjahresunterlagen, um Auffälligkeiten oder vergessene Posten zu erkennen.
- Abgabe und Bescheid abwarten: Nach der elektronischen Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und versendet in der Regel innerhalb einiger Wochen bis Monate den Steuerbescheid.
Wichtig ist, die geltenden Abgabefristen im Blick zu behalten, da sich diese je nach Veranlagungsjahr und danach unterscheiden, ob eine Steuerberatung eingeschaltet ist. Details dazu liefert der Artikel zu den Fristen für die Steuererklärung.
Für wen ist die eigenständige Steuererklärung geeignet?
Angestellte mit einfachen Verhältnissen – ein Arbeitgeber, keine Vermietung, keine komplexen Kapitalanlagen – kommen mit den Standardformularen in der Regel gut zurecht, besonders wenn sie eine Steuersoftware mit Plausibilitätsprüfung nutzen. Auch wer regelmäßig Werbungskosten wie Fahrten zur Arbeit, Homeoffice-Pauschale oder Fortbildungskosten absetzen möchte, profitiert davon, die eigenen Belege selbst zu kennen und einzuordnen.
Studierende und Berufseinsteiger mit überschaubaren Einkünften können auf diesem Weg lernen, wie das System funktioniert, und bauen Wissen für spätere, komplexere Jahre auf. Ebenso eignet sich die Eigenerstellung für technisch versierte Personen, die sich in Formulare einarbeiten und Fristen selbst organisieren können, ohne auf externe Erinnerungen angewiesen zu sein.
Wer zudem digital affin ist und Belege ohnehin elektronisch verwaltet, spart durch die Eigenerstellung Zeit gegenüber der Suche nach einem freien Beratungstermin.
Für wen ist die eigenständige Steuererklärung weniger geeignet?
Wer mehrere Einkunftsarten gleichzeitig hat – etwa Gehalt, Mieteinnahmen und eine selbstständige Nebentätigkeit – läuft Gefahr, Wechselwirkungen zwischen den Anlagen zu übersehen, die ein Steuerberater routinemäßig prüft. Auch bei größeren Vermögensübertragungen, internationalen Sachverhalten oder Beteiligungen an Unternehmen steigt die Fehleranfälligkeit spürbar, weil einzelne Formulierungen im Steuerrecht Auslegungsspielraum lassen.
Selbstständige und Freiberufler mit Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder komplexer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sollten die Unterstützung einer Steuerberatung in Erwägung ziehen, da Fehler hier unmittelbar Betriebsprüfungen nach sich ziehen können. Wer zudem wenig Zeit hat oder unter chronischem Zeitdruck steht, unterschätzt häufig den Aufwand für die Belegsuche und arbeitet die Erklärung zu oberflächlich aus.
Schließlich ist die Eigenerstellung wenig geeignet für Personen, die bereits in der Vergangenheit Steuerbescheide mit erheblichen Nachforderungen erhalten haben, ohne die Ursache verstanden zu haben.
Vorteile
- Sie sparen die Kosten für einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, die je nach Einkommen und Aufwand mehrere Hundert Euro pro Jahr betragen können.
- Sie behalten die volle Kontrolle über jede einzelne Angabe und können gezielt prüfen, welche Werbungskosten und Sonderausgaben tatsächlich angesetzt wurden.
- Der Lerneffekt bleibt erhalten: Wer die Formulare einmal verstanden hat, füllt sie in den Folgejahren deutlich schneller aus.
- Elster und viele Steuerprogramme übernehmen bereits gespeicherte Daten aus dem Vorjahr, sodass der Zeitaufwand mit jeder Abgabe sinkt.
- Sie können die Erklärung zeitlich flexibel bearbeiten, ohne auf Termine bei einer Steuerberatung warten zu müssen.
- Digitale Belegvorhaltung wird zunehmend akzeptiert, sodass der Papieraufwand im Vergleich zu früheren Jahren gesunken ist.
Nachteile
- Die Einarbeitung in Formulare, Fachbegriffe und Fristen kostet insbesondere im ersten Jahr erheblich Zeit, die bei einer Beratung entfällt.
- Fehler bei der Zuordnung von Kosten zu den falschen Anlagen können dazu führen, dass Ausgaben gar nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden.
- Ohne Fachwissen bleiben mitunter Steuervorteile ungenutzt, etwa bei außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen.
- Bei komplizierten Sachverhalten trägt allein die steuerpflichtige Person das Risiko einer fehlerhaften Angabe, während eine Steuerberatung im Zweifel haftet.
- Die Aktualisierung von Steuersoftware oder Elster-Formularen erfolgt jährlich, was bei unregelmäßiger Nutzung zu erneutem Einarbeitungsaufwand führt.
Kosten
Die Abgabe der Steuererklärung über das Elster-Portal des Finanzamts ist kostenlos, da es sich um eine amtliche Software handelt. Wer stattdessen eine kommerzielle Steuersoftware nutzt, zahlt dafür je nach Anbieter und Funktionsumfang eine einmalige Lizenzgebühr oder ein Jahresabonnement.
| Position | Kosten (Stand 2026) |
|---|---|
| Elster-Onlineportal | kostenlos |
| Kommerzielle Steuersoftware | etwa 15 bis 40 Euro pro Jahr |
| Lohnsteuerhilfeverein (zum Vergleich) | etwa 60 bis 250 Euro, gestaffelt nach Einkommen |
| Steuerberater (zum Vergleich) | mehrere Hundert Euro, abhängig von Aufwand und Gebührenordnung |
Zeitlich sollten Sie für die erste eigenständige Erklärung mehrere Stunden einplanen, in Folgejahren reduziert sich der Aufwand meist deutlich, da Grundangaben übernommen werden können. Wer unsicher ist, welche Belege überhaupt benötigt werden, findet Orientierung im Beitrag zur Steuererklärung ohne vollständige Belege, der erläutert, was das Finanzamt auch ohne Originalquittungen akzeptiert.
Steuerliche Behandlung
Die Kosten der Steuererklärung selbst sind steuerlich relevant: Ausgaben für Steuersoftware, Fachliteratur oder eine Steuerberatung lassen sich als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Anlage N beziehungsweise im Mantelbogen ansetzen, sofern sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkommensteuer stehen.
Das ergibt sich aus § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) für Werbungskosten und aus § 10 EStG für bestimmte Sonderausgaben. Wer beispielsweise ein kostenpflichtiges Steuerprogramm gekauft hat, kann den Kaufpreis im Folgejahr als Kosten der Steuererstattungsberatung geltend machen.
Für die Berechnung der Einkommensteuer selbst gilt der reguläre Einkommensteuertarif nach § 32a EStG, der progressiv mit steigendem Einkommen ansteigt. Erstattungen aus der Steuererklärung sind selbst nicht erneut steuerpflichtig, da es sich um die Rückzahlung bereits versteuerten Einkommens handelt.
Anders verhält es sich bei Erstattungszinsen, die das Finanzamt bei verzögerter Bearbeitung zahlt: Diese zählen zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Die genannten Angaben entsprechen dem Rechtsstand 2026 und können sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben.
Risiken
Das größte Risiko bei der eigenständigen Steuererklärung liegt in unvollständigen oder falsch zugeordneten Angaben, die im ungünstigsten Fall zu einer Nachzahlung statt der erwarteten Erstattung führen.
Ebenso besteht die Gefahr, Fristen zu versäumen: Wer die Abgabefrist ohne triftigen Grund verstreichen lässt, riskiert einen Verspätungszuschlag, der sich nach § 152 Abgabenordnung (AO) berechnet und mit jedem Monat der Verspätung ansteigt. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass das Finanzamt bei Unklarheiten Rückfragen stellt oder Belege nachfordert, was den Bearbeitungsprozess deutlich verzögert.
Wer Angaben fahrlässig falsch macht, muss zudem mit einer Korrektur des Steuerbescheids rechnen, im Extremfall sogar mit einem Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung. Diese Risiken lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und einen Abgleich mit den Vorjahresunterlagen deutlich verringern, vollständig ausschließen lassen sie sich jedoch nicht.
Nach Erhalt des Bescheids lohnt sich stets ein genauer Blick auf die Berechnung, denn auch das Finanzamt macht Fehler – wie Sie diese erkennen, erläutert der Beitrag zum Steuerbescheid prüfen.
Alternativen
- Lohnsteuerhilfeverein: Diese Vereine beraten ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Personen mit einfachen Einkünften gegen einen gestaffelten Jahresbeitrag und übernehmen die komplette Abgabe der Erklärung.
- Steuerberater: Für komplexe Fälle mit mehreren Einkunftsarten, Beteiligungen oder internationalen Bezügen bietet ein Steuerberater individuelle Beratung, verlangt dafür aber Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
- Kommerzielle Steuersoftware mit Interviewführung: Diese Programme führen durch Fragen statt Formulare und eignen sich für Personen, die Struktur wünschen, ohne vollständig auf Elster-Formulare zugreifen zu müssen.
- Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen: Wer dauerhaft unter dem Grundfreibetrag liegt, kann beim Finanzamt eine Bescheinigung beantragen, die eine jährliche Erklärungspflicht in bestimmten Fällen entbehrlich macht.
Häufige Fehler
- Fehlende Belege für Werbungskosten: Wer Quittungen nicht aufhebt, kann Ausgaben nicht nachweisen; die Korrektur besteht darin, Belege digital zu fotografieren und geordnet abzulegen.
- Falsche Anlage gewählt: Mieteinnahmen werden fälschlich in der Anlage N statt in der Anlage V eingetragen; die Folge sind Rückfragen des Finanzamts, die sich durch sorgfältiges Formularstudium vermeiden lassen.
- Vergessene Sonderausgaben: Kirchensteuer, Spenden oder Kinderbetreuungskosten werden oft schlicht übersehen, wodurch bares Geld an Erstattung verloren geht.
- Verpasste Abgabefrist: Ohne Fristverlängerung drohen Verspätungszuschläge; ein Kalendereintrag rechtzeitig vor dem Stichtag verhindert das zuverlässig.
- Häusliches Arbeitszimmer falsch angesetzt: Die Voraussetzungen für den Abzug werden häufig überschätzt, was später zu einer Kürzung durch das Finanzamt führt.
- Steuerbescheid ungeprüft akzeptiert: Wer den Bescheid nicht mit der eigenen Erklärung vergleicht, übersieht Rechenfehler des Finanzamts und verzichtet stillschweigend auf mögliche Erstattungen.
Fazit und Empfehlung
Wer klare, überschaubare Einkommensverhältnisse hat und Zeit in die erste Einarbeitung investiert, kann die Steuererklärung ohne größere Risiken selbst erstellen und dabei die Kosten für eine Beratung sparen. Wenn dagegen mehrere Einkunftsarten, größere Vermögenswerte oder unklare Sachverhalte vorliegen, überwiegt der Nutzen einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins die Ersparnis deutlich.
Entscheidend ist in jedem Fall eine sorgfältige Vorbereitung: vollständige Belege, ein Blick auf die geltenden Fristen und ein kritischer Abgleich des späteren Steuerbescheids mit der eigenen Erklärung. Wer diese drei Punkte beachtet, reduziert das Risiko von Fehlern erheblich und behält dabei die volle Kontrolle über die eigene Steuersituation.








