Handwerkerkosten absetzen: Bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung
Was sind Handwerkerkosten im steuerlichen Sinne?
Handwerkerkosten sind Ausgaben für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in einem selbst genutzten oder vermieteten Privathaushalt, die nach § 35a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) zu einer Steuerermäßigung führen. Der Fiskus zieht 20 Prozent der Arbeitskosten – nicht der Materialkosten – direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab, maximal 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.
Das entspricht Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro jährlich. Begünstigt sind klassische Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten, Reparaturen an Heizung oder Elektrik, Dacharbeiten, Fliesenlegen oder die Wartung von Gas- und Wasseranlagen. Voraussetzung ist, dass die Leistung in einem Haushalt innerhalb der Europäischen Union erbracht wird und eine Rechnung sowie eine unbare Zahlung vorliegen. Neubaumaßnahmen, bei denen völlig neuer Wohnraum geschaffen wird, sind ausgeschlossen – begünstigt sind nur Maßnahmen an bereits vorhandener Wohnsubstanz.
Wie funktioniert die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen?
- Der Handwerksbetrieb führt die Arbeiten aus und stellt eine Rechnung, die Arbeitszeit, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt ausweist.
- Die Rechnung wird ausschließlich per Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung begleichen – Barzahlung schließt die Steuerermäßigung grundsätzlich aus.
- Der Kontoauszug oder Zahlungsbeleg wird zusammen mit der Rechnung aufbewahrt, da das Finanzamt beide Nachweise bei Rückfragen verlangen kann.
- In der Einkommensteuererklärung werden die Angaben in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen








