Steuerklasse wechseln: Wann sich das für Paare lohnt
Was ist ein Steuerklassenwechsel?
Ein Steuerklassenwechsel ist die Änderung der Lohnsteuerklasse bei einem oder beiden Ehepartnern, mit der die Höhe der monatlich vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer angepasst wird. Verheiratete und verpartnerte Paare in Deutschland können zwischen den Kombinationen IV/IV, IV/IV mit Faktor und III/V wählen und diese Wahl beim zuständigen Finanzamt ändern lassen.
Die Steuerklasse selbst verändert nicht die tatsächliche Steuerlast des Jahres, sondern nur die Verteilung der monatlichen Vorauszahlungen zwischen beiden Partnern. Die endgültige Steuerschuld wird erst mit der Einkommensteuererklärung berechnet, in der beide Einkommen zusammengefasst und nach dem Splittingverfahren versteuert werden.
Wichtig ist der Wechsel deshalb weniger für die Jahressteuer als für die monatliche Liquidität und für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld, die sich am Nettogehalt orientieren, das durch die Steuerklasse beeinflusst wird.
Wer diesen Zusammenhang kennt, kann durch einen gezielten Wechsel vor der Geburt eines Kindes oder vor einer längeren Krankheit reale finanzielle Vorteile erzielen.
Wie funktioniert der Steuerklassenwechsel?
Der Ablauf eines Steuerklassenwechsels folgt einem festen Schema, das sich in mehrere Schritte gliedert.
- Zunächst prüfen beide Partner, welche Kombination zur aktuellen Einkommensverteilung passt. Bei stark unterschiedlichen Gehältern lohnt sich meist III/V, bei ähnlichen Einkommen IV/IV oder IV/IV mit Faktor.
- Der Antrag auf Steuerklassenwechsel wird gemeinsam bei dem Finanzamt gestellt, in dessen Bezirk der Wohnsitz liegt. Das Formular heißt „Erklärung zum Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern








