Steuererklärung

Steuerbescheid prüfen: Diese Fehler kommen am häufigsten vor

Marcel Eichelberger
Veröffentlicht:

Steuerbescheid prüfen: Diese Fehler kommen am häufigsten vor
Steuerbescheid prüfen: Diese Fehler kommen am häufigsten vor Foto: Tara Winstead / Pexels
Inhalt11 Abschnitte · 8 Min.
  1. Was ist eine Steuerbescheid-Prüfung?
  2. Wie funktioniert die Prüfung des Steuerbescheids?
  3. Für wen ist die Steuerbescheid-Prüfung geeignet?
  4. Für wen ist die Steuerbescheid-Prüfung weniger geeignet?
  5. Vorteile
  6. Nachteile
  7. Kosten
  8. Risiken
  9. Alternativen
  10. Häufige Fehler
  11. Fazit und Empfehlung

Was ist eine Steuerbescheid-Prüfung?

Die Steuerbescheid-Prüfung ist der systematische Abgleich zwischen dem Bescheid, den das Finanzamt nach Bearbeitung der Steuererklärung versendet, und den tatsächlich erklärten Angaben. Ziel ist es festzustellen, ob das Finanzamt alle Angaben korrekt übernommen, alle Belege berücksichtigt und Freibeträge, Pauschalen sowie Sonderausgaben richtig angerechnet hat.

Der Bescheid enthält die festgesetzte Steuer, eine Abrechnung mit bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie einen sogenannten Erläuterungstext, in dem das Finanzamt Abweichungen von der Erklärung begründet. Fehler entstehen sowohl durch Datenübertragungsfehler auf Seiten der Behörde als auch durch Unstimmigkeiten in der eingereichten Erklärung selbst.

Wer den Bescheid nicht prüft, verschenkt häufig bares Geld, weil zu wenig Werbungskosten oder Sonderausgaben anerkannt wurden. Die Prüfung ist zeitkritisch, denn nach Zugang des Bescheids läuft eine einmonatige Einspruchsfrist. Wird diese verpasst, wird der Bescheid bestandskräftig, und Korrekturen sind danach nur noch in engen Ausnahmefällen möglich. Deshalb gehört die Kontrolle des Steuerbescheids zu den wichtigsten Schritten nach Abgabe der Steuererklärung.

Wie funktioniert die Prüfung des Steuerbescheids?

Die Kontrolle läuft am besten strukturiert ab, damit keine Position übersehen wird.

  1. Zunächst wird das Zugangsdatum notiert, denn ab diesem Zeitpunkt beginnt die Einspruchsfrist von einem Monat zu laufen. Bei Bescheiden per Post gilt gesetzlich eine Zugangsfiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post.
  2. Anschließend vergleicht man die im Bescheid aufgeführten Einkünfte mit den in der Steuererklärung angegebenen Werten – Lohn, Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte oder Renten müssen exakt übereinstimmen.
  3. Im nächsten Schritt werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgeglichen. Häufig kürzt das Finanzamt Positionen, ohne dies ausreichend zu begründen.
  4. Danach prüft man die angesetzten Freibeträge, etwa den Grundfreibetrag, den Sparer-Pauschbetrag oder den Behinderten-Pauschbetrag, auf Vollständigkeit und korrekte Höhe.
  5. Es folgt der Blick auf die Berechnung selbst: Wurde der richtige Steuertarif angewendet, stimmt die Kirchensteuer, wurde der Solidaritätszuschlag korrekt berechnet?
  6. Zuletzt wird der Erläuterungstext gelesen. Dort erklärt das Finanzamt, warum es von der Erklärung abgewichen ist – oft der schnellste Weg, einen Fehler zu identifizieren.

Fällt eine Abweichung auf, die nicht nachvollziehbar oder falsch ist, muss innerhalb der Monatsfrist schriftlich oder elektronisch Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden. Der Einspruch sollte kurz begründet und mit den betroffenen Positionen versehen werden; Belege können nachgereicht werden, sofern sie noch nicht vorlagen.

Anzeige

Für wen ist die Steuerbescheid-Prüfung geeignet?

Die Prüfung betrifft grundsätzlich jeden, der einen Steuerbescheid erhält – unabhängig davon, ob die Erklärung selbst erstellt oder von einem Steuerberater eingereicht wurde. Besonders wichtig ist sie für Arbeitnehmer mit hohen Werbungskosten, etwa durch Pendlerpauschale, Homeoffice oder doppelte Haushaltsführung, da diese Posten häufig gekürzt werden.

Auch Vermieter, die Erhaltungsaufwand oder Abschreibungen geltend machen, sollten den Bescheid genau kontrollieren, weil hier komplexe Berechnungen fehleranfällig sind. Wer erstmals Kinderbetreuungskosten, Handwerkerleistungen oder Spenden abgesetzt hat, sollte ebenfalls prüfen, ob diese vollständig anerkannt wurden. Selbstständige und Freiberufler mit wechselnden Einkünften profitieren von der Kontrolle, da Vorauszahlungen und Verlustverrechnungen oft falsch übertragen werden.

Wer seine Erklärung über Elster eingereicht hat, sollte die automatisch übernommenen Daten wie Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilungen besonders sorgfältig gegenprüfen, da hier Übertragungsfehler auf beiden Seiten möglich sind.

Für wen ist die Steuerbescheid-Prüfung weniger geeignet?

Eine intensive Prüfung lohnt sich weniger, wenn die Steuererklärung sehr einfach war und keine strittigen Positionen enthielt, etwa bei ausschließlich einem Arbeitgeber und Standardpauschalen ohne zusätzliche Angaben. In solchen Fällen weicht der Bescheid selten nennenswert von der Erklärung ab, sodass ein kurzer Abgleich der Endsumme meist ausreicht.

Auch wer bereits eine Steuererstattung erhalten hat, die der eigenen Erwartung entspricht, muss nicht jede Einzelposition nachrechnen. Wer zudem keine Fachkenntnisse hat und bei komplexen Sachverhalten wie internationalen Einkünften oder Betriebsvermögen unsicher ist, sollte die Prüfung nicht allein vornehmen, sondern einen Steuerberater einbeziehen, da hier Fehleinschätzungen zu einem verspäteten oder unbegründeten Einspruch führen können.

Wer die Frist von einem Monat aus Zeitmangel ohnehin nicht einhalten kann, sollte eher direkt einen Fristverlängerungsantrag oder eine kurze Einspruchseinlegung zur Fristwahrung erwägen, statt die aufwendige Detailprüfung zu verschieben.

Vorteile

  • Wer den Bescheid gründlich prüft, entdeckt häufig übersehene Werbungskosten oder Sonderausgaben, die zu einer höheren Erstattung führen können. Gerade bei komplexeren Erklärungen bleiben Positionen sonst unbemerkt liegen.
  • Die Kontrolle deckt Übertragungsfehler des Finanzamts auf, etwa falsch erfasste Beträge aus der Lohnsteuerbescheinigung. Solche technischen Fehler lassen sich meist unkompliziert per Einspruch korrigieren.
  • Eine rechtzeitige Prüfung sichert die einmonatige Einspruchsfrist und verhindert, dass Ansprüche durch Bestandskraft dauerhaft verloren gehen. Das ist besonders bei größeren Kürzungen finanziell relevant.
  • Durch die Kontrolle lernt man die eigene Steuersituation besser zu verstehen, was künftige Erklärungen präziser und schneller macht. Wiederkehrende Fehlerquellen lassen sich dann von vornherein vermeiden.
  • Ein erfolgreicher Einspruch kann neben der Steuererstattung auch zu einer Anpassung der Vorauszahlungen führen, was die Liquidität im laufenden Jahr verbessert.
  • Die Prüfung schafft Transparenz über die Berechnungsgrundlagen des Finanzamts und erleichtert es, bei künftigen Rückfragen oder Betriebsprüfungen sachlich zu argumentieren.
Anzeige

Nachteile

  • Die gründliche Prüfung kostet Zeit, besonders wenn mehrere Einkunftsarten oder komplexe Sachverhalte wie Vermietung oder Kapitalerträge vorliegen. Ohne Vorkenntnisse ist der Aufwand nicht zu unterschätzen.
  • Wer Fehler übersieht oder die Frist verpasst, verliert die Möglichkeit einer Korrektur endgültig, da der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig wird.
  • Ein unbegründeter oder falsch formulierter Einspruch kann dazu führen, dass das Finanzamt den gesamten Bescheid erneut prüft und dabei auch bisher übersehene, für den Steuerpflichtigen ungünstige Punkte korrigiert.
  • Bei sehr komplexen Sachverhalten reicht die Prüfung durch Laien oft nicht aus, sodass zusätzliche Kosten für einen Steuerberater entstehen können, die den finanziellen Vorteil schmälern.
  • Die Bearbeitung eines Einspruchs durch das Finanzamt kann mehrere Wochen bis Monate dauern, sodass die Korrektur und eine mögliche Nachzahlung erst deutlich später erfolgt.

Kosten

Die Prüfung des eigenen Steuerbescheids selbst ist kostenlos, sofern sie in Eigenregie erfolgt. Kosten entstehen erst, wenn externe Unterstützung in Anspruch genommen wird oder ein Einspruchsverfahren komplex wird.

PositionBetrag (Stand 2025)
Eigene Prüfung des Bescheids0 Euro
Prüfung durch Lohnsteuerhilfeverein (Mitgliedschaft)ca. 60 bis 150 Euro pro Jahr, einkommensabhängig
Steuerberater für Bescheidprüfung und Einspruchca. 100 bis 400 Euro, je nach Aufwand und Gegenstandswert
Einspruch beim Finanzamt0 Euro Gebühren
Klage vor dem Finanzgericht (falls Einspruch abgelehnt wird)Gerichtskosten je nach Streitwert, oft mehrere Hundert Euro

Der Einspruch selbst ist für den Steuerpflichtigen gebührenfrei, solange er nicht in eine gerichtliche Auseinandersetzung übergeht. Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingebunden, richten sich die Kosten meist nach der sogenannten Steuerberatervergütungsverordnung und dem Gegenstandswert der strittigen Steuer. Bei kleineren Korrekturen im Bereich von wenigen Hundert Euro lohnt sich eine kostenpflichtige Beratung oft nur, wenn ohnehin schon eine Mitgliedschaft besteht oder die steuerliche Situation grundsätzlich komplex ist.

Risiken

Das größte Risiko besteht darin, die einmonatige Einspruchsfrist zu versäumen und dadurch berechtigte Korrekturen dauerhaft zu verlieren. Da der Bescheid nach Fristablauf bestandskräftig wird, hilft dann meist nur noch ein Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abgabenordnung, der jedoch nur bei bestimmten offenbaren Unrichtigkeiten greift, oder ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Fristversäumnis.

Ein weiteres Risiko ist die sogenannte Verböserung: Legt man Einspruch gegen einen Punkt ein, darf das Finanzamt den gesamten Bescheid im Rahmen des Einspruchsverfahrens erneut prüfen und dabei auch andere, bislang zugunsten des Steuerpflichtigen entschiedene Punkte korrigieren, sofern es zuvor auf diese Möglichkeit hinweist und Gelegenheit zur Rücknahme gibt.

Zudem besteht das Risiko, dass ein unzureichend begründeter Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird, wodurch Zeit und gegebenenfalls Beratungskosten ohne Ergebnis verstreichen. Diese Risiken lassen sich durch eine sorgfältige, sachlich begründete Einspruchsschrift und die Beachtung der Frist deutlich reduzieren.

Anzeige

Alternativen

  • Der Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abgabenordnung eignet sich, wenn nur ein einzelner, klar abgrenzbarer Fehler korrigiert werden soll, ohne den gesamten Bescheid erneut aufzurollen. Er ist formlos möglich und ebenfalls fristgebunden.
  • Die Beauftragung eines Steuerberaters bietet sich an, wenn die eigene steuerliche Situation komplex ist und eine fachkundige Einschätzung der Erfolgsaussichten benötigt wird. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert.
  • Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine kostengünstigere Alternative für Arbeitnehmer und Rentner mit überschaubaren Einkünften, die Unterstützung bei der Bescheidprüfung und dem Einspruch benötigen, jedoch keine umfassende steuerliche Beratung erwarten dürfen.
  • Wer unsicher ist, ob sich ein Einspruch lohnt, kann zunächst eine unverbindliche Ersteinschätzung bei der Verbraucherzentrale einholen, die allgemeine Hinweise zum Vorgehen gibt, jedoch keine Einzelfallberatung im steuerlichen Sinne ersetzt.

Häufige Fehler

  • Viele Steuerpflichtige übersehen das Zugangsdatum des Bescheids und verwechseln es mit dem Ausstellungsdatum. Die Folge ist eine falsch berechnete Frist; korrekt ist die Drei-Tages-Fiktion nach Aufgabe zur Post zu berücksichtigen.
  • Ein häufiger Fehler ist es, den Erläuterungstext im Bescheid zu ignorieren, obwohl dort oft die Begründung für Kürzungen steht. Wer ihn liest, erkennt schneller, ob ein Einspruch überhaupt aussichtsreich ist.
  • Manche legen Einspruch ein, ohne ihn zu begründen, und riskieren damit eine schnelle, unbegründete Zurückweisung. Eine kurze, konkrete Begründung mit Verweis auf die betroffene Position erhöht die Erfolgsaussicht deutlich.
  • Ein weiterer Fehler ist die Annahme, ein Einspruch könne nur Vorteile bringen. Tatsächlich kann das Finanzamt im Rahmen der Verböserung auch andere Punkte zulasten des Steuerpflichtigen ändern, worauf vorab hingewiesen werden muss.
  • Häufig wird die Frist unterschätzt, weil man auf fehlende Unterlagen wartet. Richtig ist es, fristwahrend Einspruch einzulegen und die Begründung sowie Belege innerhalb der laufenden Bearbeitungszeit nachzureichen.
  • Manche prüfen nur die Endsumme der Erstattung oder Nachzahlung, ohne die einzelnen Positionen abzugleichen. Dadurch bleiben Fehler bei einzelnen Kostenarten unentdeckt, die sich in Summe ausgleichen können.

Fazit und Empfehlung

Wer einen Steuerbescheid erhält, sollte ihn innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist systematisch mit der eigenen Erklärung abgleichen, insbesondere bei Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Wenn Abweichungen auffallen, die nicht durch den Erläuterungstext plausibel begründet sind, lohnt sich ein fristgerechter, kurz begründeter Einspruch beim zuständigen Finanzamt.

Bei einfachen Erklärungen ohne strittige Positionen reicht ein kurzer Blick auf die Endsumme, während komplexere Fälle mit mehreren Einkunftsarten eine gründliche Prüfung oder professionelle Unterstützung rechtfertigen. Wer die Frist im Blick behält und Belege für strittige Positionen bereithält, kann berechtigte Korrekturen meist ohne größeren Aufwand durchsetzen.

Wichtig ist, die Frist nie aus Zeitmangel verstreichen zu lassen, da eine spätere Korrektur nach Bestandskraft nur in engen Ausnahmefällen möglich ist.

Anzeige
TopicDrill bei Google News folgen
UNSER EXPERTE

Die topicdrill Redaktion prüft Finanzprodukte mit echten Konten und eigenen Rechnungen. Jede Zahl bekommt eine Quelle, jeder Rechner eine Rechtsgrundlage.


Steuererklärung — weitere Themen

Diskussion

Anzeige

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen?
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Bei postalischer Zustellung gilt eine gesetzliche Zugangsfiktion von drei Tagen nach Aufgabe zur Post. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig und ist danach nur noch in Ausnahmefällen änderbar.
Was kostet ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Der Einspruch selbst ist beim Finanzamt gebührenfrei. Kosten entstehen nur, wenn ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wird, oder wenn der Streit vor dem Finanzgericht landet und Gerichtskosten anfallen.
Welche Positionen im Steuerbescheid sollte ich besonders prüfen?
Besonders wichtig sind Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und angesetzte Freibeträge wie der Sparer-Pauschbetrag. Diese Positionen weichen am häufigsten von der eingereichten Steuererklärung ab, weil das Finanzamt Belege oder Nachweise anders bewertet.
Was passiert, wenn mein Einspruch abgelehnt wird?
Wird der Einspruch abgelehnt, erhält man einen Ablehnungsbescheid mit Begründung. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden, wobei dann Gerichtskosten je nach Streitwert anfallen können.
Kann sich ein Einspruch auch negativ auswirken?
Ja, im Rahmen der sogenannten Verböserung darf das Finanzamt den gesamten Bescheid erneut prüfen und dabei auch andere, bisher günstige Punkte zulasten des Steuerpflichtigen ändern. Darauf muss das Finanzamt vorab hinweisen und Gelegenheit zur Rücknahme des Einspruchs geben.
Muss ich den Einspruch sofort vollständig begründen?
Nein, der Einspruch kann zunächst fristwahrend ohne ausführliche Begründung eingelegt werden. Die konkrete Begründung und ergänzende Belege lassen sich in der Regel innerhalb der laufenden Bearbeitungszeit nachreichen.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Antrag auf schlichte Änderung?
Der Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abgabenordnung eignet sich für einen einzelnen, klar abgrenzbaren Fehler und führt nicht zu einer vollständigen Neuprüfung des Bescheids. Der Einspruch dagegen öffnet den gesamten Bescheid für eine erneute Prüfung durch das Finanzamt.
Anzeige

Mehr aus Steuern