ETF & Fonds

Thesaurierend oder ausschüttend: Was besser passt

Marcel Eichelberger
Veröffentlicht:

Thesaurierend oder ausschüttend: Was besser passt
Thesaurierend oder ausschüttend: Was besser passt Foto: Alesia Kozik / Pexels
Inhalt12 Abschnitte · 9 Min.
  1. Was ist ein thesaurierender oder ausschüttender ETF?
  2. Wie funktioniert die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend?
  3. Für wen ist ein ausschüttender ETF geeignet?
  4. Für wen ist ein thesaurierender ETF weniger geeignet?
  5. Vorteile
  6. Nachteile
  7. Kosten
  8. Steuerliche Behandlung
  9. Risiken
  10. Alternativen
  11. Häufige Fehler
  12. Fazit und Empfehlung

Was ist ein thesaurierender oder ausschüttender ETF?

Thesaurierend oder ausschüttend beschreibt, was ein ETF (Exchange Traded Fund, ein börsengehandelter Indexfonds) mit den Erträgen macht, die die enthaltenen Aktien oder Anleihen erwirtschaften. Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden und Zinsen in regelmäßigen Abständen – meist vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – direkt auf das Verrechnungskonto des Anlegers aus.

Ein thesaurierender ETF behält diese Erträge im Fonds und reinvestiert sie automatisch, wodurch sich der Anteilswert entsprechend erhöht, ohne dass Geld auf das Konto fließt. Beide Varianten bilden denselben Index ab, etwa den MSCI World oder den DAX, und unterscheiden sich ausschließlich in der Verwendung der laufenden Erträge.

Die Wahl zwischen beiden Formen betrifft also nicht die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Marktes, sondern die Frage, ob man während der Haltedauer regelmäßig Geld ausgezahlt bekommt oder ob der gesamte Ertrag automatisch weiter investiert wird.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 spielt dieser Unterschied steuerlich eine geringere Rolle als früher, weil auch thesaurierende Fonds jährlich eine sogenannte Vorabpauschale versteuern müssen.

Wie funktioniert die Wahl zwischen thesaurierend und ausschüttend?

Der Unterschied zeigt sich im Zusammenspiel von Fondsverwaltung, Depotbank und Finanzamt über mehrere Schritte im Jahresverlauf.

  1. Die im ETF enthaltenen Unternehmen zahlen Dividenden, oder die gehaltenen Anleihen werfen Zinsen ab. Diese Erträge sammelt die Fondsgesellschaft zentral.
  2. Bei einem ausschüttenden ETF überweist die Fondsgesellschaft diese Erträge zu festen Terminen an die Depotbank, die sie dem Anleger als Gutschrift auf dem Verrechnungskonto zur Verfügung stellt.
  3. Bei einem thesaurierenden ETF verbleiben die Erträge im Fondsvermögen und werden unmittelbar in weitere Wertpapiere entsprechend der Indexzusammensetzung reinvestiert. Der Anteilspreis steigt dadurch tendenziell stärker als bei der ausschüttenden Variante.
  4. Unabhängig von der Ausschüttungsform berechnet die Depotbank einmal jährlich, meist zum Jahresende, die Vorabpauschale. Sie nähert eine fiktive Mindestverzinsung an und wird bei thesaurierenden Fonds direkt vom Verrechnungskonto abgebucht, auch wenn kein Geld ausgezahlt wurde.
  5. Bei einem Verkauf der Anteile wird die tatsächlich erzielte Wertsteigerung abschließend versteuert, wobei bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Am Ende dieses Prozesses steht bei beiden Varianten eine vergleichbare Steuerlast, doch der Zeitpunkt und die Art der Belastung unterscheiden sich deutlich – und genau das prägt den praktischen Alltag mit dem Depot.

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Für wen ist ein ausschüttender ETF geeignet?

Ausschüttende ETF passen zu Anlegern, die aus ihrem Depot einen regelmäßigen Geldfluss benötigen, etwa Rentner, die die Ausschüttungen als Ergänzung zur gesetzlichen Rente nutzen, oder Menschen im Ruhestand, die keine Anteile verkaufen möchten, um an Liquidität zu kommen.

Auch wer psychologisch von sichtbaren Erträgen profitiert, findet in Ausschüttungen eine Bestätigung, dass die Geldanlage tatsächlich etwas abwirft – das erleichtert manchen das Durchhalten in schwachen Börsenphasen.

Sinnvoll ist die ausschüttende Variante zudem für Sparer, die den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Verheirateten) gezielt jedes Jahr ausschöpfen möchten, weil ungenutzte Freibeträge verfallen und nicht ins nächste Jahr übertragen werden können.

Wer die Ausschüttungen direkt wieder in denselben oder einen anderen ETF investiert, kann so den Zinseszinseffekt selbst steuern und gleichzeitig von der jährlichen Steuerfreistellung profitieren.

Für wen ist ein thesaurierender ETF weniger geeignet?

Wer auf regelmäßige Auszahlungen aus dem Depot angewiesen ist, etwa zur Deckung laufender Lebenshaltungskosten, ist mit einem thesaurierenden ETF schlechter bedient, da hier ohne aktiven Verkauf von Anteilen kein Geld auf das Konto fließt.

Auch Anleger, die ihren Sparerpauschbetrag jährlich sinnvoll nutzen wollen, verschenken bei rein thesaurierenden Fonds unter Umständen einen Teil dieses Freibetrags, wenn die Vorabpauschale niedriger ausfällt als die tatsächlichen Erträge und dadurch weniger steuerpflichtiges Einkommen anfällt, das den Freibetrag ausschöpfen könnte.

Wer zudem Wert auf eine einfache, nachvollziehbare Übersicht über erzielte Erträge legt, findet bei ausschüttenden Fonds eine klarere Trennung zwischen Kapitalzuwachs und laufendem Ertrag. In Jahren mit niedrigem Basiszins kann die Vorabpauschale zwar gering ausfallen, in Jahren mit steigenden Zinsen wächst jedoch auch die Steuerlast auf nicht ausgezahlte Erträge, was manche Anleger als unangenehme Überraschung empfinden.

Vorteile

  • Automatischer Zinseszinseffekt bei Thesaurierung: Erträge werden ohne manuellen Aufwand sofort reinvestiert, wodurch der Zinseszinseffekt über Jahrzehnte spürbar zur Wertentwicklung beiträgt.
  • Planbare Liquidität bei Ausschüttung: Wer regelmäßige Zahlungen erhält, kann diese für laufende Ausgaben nutzen, ohne Anteile verkaufen und damit die Anlagestrategie durchbrechen zu müssen.
  • Steuerlich heute weitgehend gleichgestellt: Durch die Vorabpauschale werden beide Varianten seit 2018 laufend besteuert, sodass der frühere große Steuervorteil der Thesaurierung entfallen ist und die Wahl freier nach persönlichen Bedürfnissen getroffen werden kann.
  • Wiederanlage ohne Transaktionskosten bei Thesaurierung: Die Reinvestition der Erträge erfolgt innerhalb des Fonds, ohne dass für den Anleger zusätzliche Ordergebühren beim Kauf neuer Anteile entstehen.
  • Flexibilität bei Ausschüttung: Der Anleger entscheidet selbst, ob er die erhaltenen Beträge reinvestiert, spart oder verbraucht, was individuelle Anpassung an die jeweilige Lebenssituation erlaubt.
  • Übersichtlichkeit bei Ausschüttung: Erhaltene Zahlungen lassen sich leicht dem laufenden Ertrag zuordnen, was die Kontrolle über die tatsächliche Rendite der Anlage erleichtert.
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Nachteile

  • Kein automatischer Vermögensaufbau bei Ausschüttung: Wer die erhaltenen Beträge nicht aktiv reinvestiert, verzichtet auf einen Teil des Zinseszinseffekts und muss selbst für die Wiederanlage sorgen.
  • Vorabpauschale trotz fehlender Auszahlung bei Thesaurierung: Die jährliche Steuer auf die Vorabpauschale wird auch dann fällig, wenn der Anleger keinen Cent tatsächlich erhalten hat, was Liquidität auf dem Verrechnungskonto voraussetzt.
  • Transaktionskosten bei manueller Wiederanlage: Wer Ausschüttungen selbst reinvestiert, zahlt bei jedem Kauf erneut Ordergebühren, was die Rendite über viele Jahre schmälern kann.
  • Geringere Flexibilität bei Thesaurierung: Wer Liquidität benötigt, muss Anteile verkaufen, was in fallenden Märkten zu ungünstigen Verkaufszeitpunkten führen kann.
  • Ungenutzter Sparerpauschbetrag möglich: Bei geringer Vorabpauschale und keinen weiteren Kapitalerträgen bleibt der jährliche Freibetrag von 1.000 Euro womöglich teilweise ungenutzt.

Kosten

Die laufenden Kosten eines ETF unterscheiden sich nicht grundsätzlich danach, ob er thesaurierend oder ausschüttend ist – entscheidend ist die Gesamtkostenquote (TER, Total Expense Ratio), die bei beiden Varianten desselben Index meist identisch oder nahezu identisch ausfällt. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch an anderen Stellen, je nach Ausschüttungsform.

PositionBei ausschüttendem ETFBei thesaurierendem ETF
Laufende Fondskosten (TER)meist 0,07 % bis 0,50 % pro Jahrmeist 0,07 % bis 0,50 % pro Jahr
Ordergebühr für Wiederanlagebei jeder manuellen Reinvestition, je Broker unterschiedlich, oft 0 bis 10 Euroentfällt, da automatisch im Fonds reinvestiert wird
Steuer auf Vorabpauschale (2026)entfällt bei ausreichender tatsächlicher Ausschüttungjährlich fällig, abhängig vom Basiszins der Bundesbank
Kapitalertragsteuer bei Verkauf25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag auf realisierten Gewinn25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, abzüglich bereits versteuerter Vorabpauschalen

In der Praxis liegen die Gesamtkosten beider Varianten über lange Zeiträume oft sehr nah beieinander. Wer Ausschüttungen manuell reinvestiert, sollte die Ordergebühren bei der Wahl des Brokers im Blick behalten, da diese über Jahrzehnte einen messbaren Unterschied ausmachen können.

Steuerliche Behandlung

Seit der Investmentsteuerreform von 2018 werden thesaurierende und ausschüttende ETF steuerlich weitgehend gleich behandelt, Stand 2026. Grundlage ist das Investmentsteuergesetz (InvStG), das die sogenannte Vorabpauschale eingeführt hat.

Diese fiktive Mindesterträgnis wird jährlich berechnet, indem der Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn mit einem Basiszins multipliziert wird, der von der Deutschen Bundesbank festgelegt wird und sich an der Rendite langfristiger Staatsanleihen orientiert.

Fällt die tatsächliche Wertsteigerung geringer aus als diese fiktive Verzinsung oder bleibt sie sogar negativ, wird nur der tatsächliche Betrag oder gar keine Vorabpauschale fällig. Bei ausschüttenden Fonds wird die tatsächliche Ausschüttung auf die Vorabpauschale angerechnet, sodass es bei ausreichender Ausschüttung meist zu keiner zusätzlichen Belastung kommt.

Auf Kapitalerträge fällt grundsätzlich die Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, wobei der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person die ersten Erträge steuerfrei stellt. Bei Aktien-ETF mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent gilt zudem eine Teilfreistellung von 30 Prozent, sodass nur 70 Prozent der Erträge der Steuer unterliegen. Wer einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank hinterlegt, muss sich um die laufende Verrechnung nicht selbst kümmern.

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Risiken

Das größte praktische Risiko bei thesaurierenden ETF besteht darin, dass die jährliche Vorabpauschale Liquidität auf dem Verrechnungskonto voraussetzt, ohne dass tatsächlich Geld aus dem Fonds geflossen ist.

Wer das Konto nicht ausreichend deckt, riskiert eine Nachbelastung durch die Depotbank oder muss im Extremfall Anteile verkaufen, um die Steuer zu begleichen – das kommt in der Praxis selten vor, ist aber möglich, wenn mehrere thesaurierende Positionen gleichzeitig hohe Vorabpauschalen erzeugen.

Bei ausschüttenden ETF liegt das Risiko eher darin, dass Anleger die erhaltenen Beträge nicht reinvestieren und dadurch unbewusst von der ursprünglichen Anlagestrategie abweichen, etwa wenn Ausschüttungen einfach auf dem Girokonto liegen bleiben, statt am Kapitalmarkt weiterzuarbeiten.

Ein grundsätzliches Marktrisiko besteht bei beiden Varianten gleichermaßen, da sowohl thesaurierende als auch ausschüttende ETF denselben zugrunde liegenden Index abbilden und somit denselben Kursschwankungen unterliegen. Wer aus steuerlichen Gründen kurz vor einem geplanten Verkauf zwischen den Varianten wechselt, sollte zudem bedenken, dass ein solcher Tausch selbst einen steuerpflichtigen Verkaufsvorgang darstellt.

Alternativen

  • Ausschüttende ETF mit automatischem Wiederanlageplan: Manche Broker bieten an, Ausschüttungen automatisch in denselben oder einen anderen ETF zu reinvestieren, wodurch sich die Flexibilität der Ausschüttung mit dem Zinseszinseffekt der Thesaurierung verbinden lässt.
  • Mischung aus thesaurierenden und ausschüttenden ETF im selben Depot: Wer einen Teil des Vermögens ausschüttend und einen anderen Teil thesaurierend anlegt, kann Liquiditätsbedarf und Vermögensaufbau gleichzeitig bedienen, etwa über unterschiedliche Indizes als Alternative zum MSCI World.
  • Einzelaktien mit Dividendenfokus: Wer gezielt auf hohe laufende Erträge setzt, kann statt eines breit gestreuten ETF direkt in dividendenstarke Einzelaktien investieren, muss dafür aber auf die Risikostreuung eines ETF verzichten, wie im Vergleich zwischen ETF und Einzelaktien beschrieben.
  • ETF-Sparplan mit fester monatlicher Sparrate: Statt sich zwischen thesaurierend und ausschüttend zu entscheiden, kann ein automatisierter Sparplan die laufende Investition unabhängig von der Ausschüttungsform sicherstellen, siehe dazu die Kriterien im ETF-Sparplan-Vergleich.

Häufige Fehler

  • Sparerpauschbetrag ungenutzt lassen: Wer ausschließlich thesaurierende ETF hält und keine weiteren Kapitalerträge erzielt, nutzt den jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro möglicherweise nicht vollständig aus. Ein gezielter Teilverkauf innerhalb des Freibetrags kann diesen Nachteil ausgleichen.
  • Verrechnungskonto nicht für Vorabpauschale gedeckt: Wird das Konto zum Jahreswechsel nicht ausreichend gedeckt, kann die Depotbank die Steuer nicht automatisch einziehen, was zu Mahnungen oder Nachforderungen führt. Ein kleiner Liquiditätspuffer auf dem Verrechnungskonto beugt dem vor.
  • Ausschüttungen unreflektiert verbrauchen: Wer erhaltene Ausschüttungen ohne Plan ausgibt, weicht ungewollt von der ursprünglichen Sparstrategie ab. Ein fester Plan, ob reinvestiert oder verbraucht wird, verhindert diese Drift.
  • Häufiger Wechsel zwischen den Varianten: Wer bei jeder Marktschwankung zwischen thesaurierend und ausschüttend wechselt, löst jedes Mal einen steuerpflichtigen Verkauf aus und zahlt zusätzliche Transaktionskosten. Eine einmal getroffene Entscheidung sollte über Jahre stabil bleiben.
  • Fokus nur auf Ausschüttungsrendite statt Gesamtrendite: Wer allein auf hohe Ausschüttungen achtet, übersieht oft, dass die Gesamtrendite aus Kursgewinn und Ausschüttung zusammen entscheidend ist, nicht die Ausschüttungshöhe allein.
  • Rebalancing bei Ausschüttungen vergessen: Wer Ausschüttungen erhält, aber nicht gemäß der ursprünglichen Portfoliogewichtung reinvestiert, verändert schleichend die Risikostruktur des Depots, wie im Beitrag zum Rebalancing von ETF-Depots beschrieben.
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Fazit und Empfehlung

Wer während der Ansparphase keinen laufenden Geldbedarf aus dem Depot hat, profitiert von der Bequemlichkeit eines thesaurierenden ETF, weil Erträge automatisch und ohne zusätzliche Ordergebühren reinvestiert werden. Wer dagegen im Ruhestand ist oder aus anderen Gründen regelmäßig Liquidität aus der Geldanlage benötigt, sollte einen ausschüttenden ETF wählen, um nicht ständig Anteile verkaufen zu müssen.

Steuerlich unterscheiden sich beide Varianten seit der Reform von 2018 nur noch in Details, sodass die Entscheidung heute in erster Linie von der persönlichen Lebenssituation und dem gewünschten Umgang mit laufenden Erträgen abhängen sollte, nicht von vermeintlichen Steuervorteilen. Wer unsicher ist, kann auch beide Varianten im selben Depot kombinieren und so Flexibilität mit automatischem Vermögensaufbau verbinden.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttend bei ETF?
Ein ausschüttender ETF zahlt Dividenden und Zinsen regelmäßig auf das Verrechnungskonto aus, ein thesaurierender ETF reinvestiert diese Erträge automatisch im Fonds. Beide bilden denselben Index ab, unterscheiden sich also nur in der Verwendung der laufenden Erträge, nicht in der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Marktes.
Ist thesaurierend oder ausschüttend steuerlich günstiger?
Seit der Investmentsteuerreform 2018 sind beide Varianten steuerlich weitgehend gleichgestellt, da auch thesaurierende ETF jährlich eine Vorabpauschale versteuern müssen. Größere Unterschiede ergeben sich heute vor allem bei der Nutzung des Sparerpauschbetrags, nicht bei der grundsätzlichen Steuerlast.
Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETF?
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestverzinsung, die jährlich auf Basis eines von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinses berechnet wird. Sie wird auch dann versteuert, wenn keine tatsächliche Ausschüttung erfolgt ist, und vom Verrechnungskonto abgebucht.
Muss ich bei thesaurierenden ETF trotzdem Steuern zahlen?
Ja, thesaurierende ETF unterliegen jährlich der Steuer auf die Vorabpauschale, obwohl keine Erträge ausgezahlt werden. Diese Steuer wird direkt vom Verrechnungskonto der Depotbank eingezogen, weshalb dort ausreichende Liquidität vorhanden sein sollte.
Für wen lohnt sich ein ausschüttender ETF?
Ein ausschüttender ETF lohnt sich vor allem für Menschen, die aus dem Depot einen regelmäßigen Geldfluss benötigen, etwa Rentner oder Anleger, die den jährlichen Sparerpauschbetrag gezielt ausschöpfen möchten. Wer die Erträge ohnehin reinvestiert, kann ebenso gut zu thesaurierenden ETF greifen.
Kann ich zwischen thesaurierend und ausschüttend wechseln?
Ein Wechsel ist möglich, erfolgt aber technisch über den Verkauf des einen und den Kauf des anderen ETF, was einen steuerpflichtigen Vorgang auslöst. Häufige Wechsel verursachen daher unnötige Steuerlast und Transaktionskosten und sollten vermieden werden.
Wie wirkt sich der Sparerpauschbetrag bei thesaurierenden ETF aus?
Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person gilt auch für die Vorabpauschale thesaurierender ETF, wird bei geringer Vorabpauschale aber unter Umständen nicht vollständig ausgeschöpft. Wer keine weiteren Kapitalerträge hat, kann durch einen gezielten Teilverkauf den Freibetrag besser nutzen.
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