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Energetische Sanierung: Förderung oder Steuerbonus?

Marcel Eichelberger
Veröffentlicht:

Energetische Sanierung: Förderung oder Steuerbonus?
Energetische Sanierung: Förderung oder Steuerbonus? Foto: Francesco Ungaro / Pexels
Inhalt12 Abschnitte · 9 Min.
  1. Was ist die energetische Sanierung im Fördersinn?
  2. Wie funktioniert die Wahl zwischen Förderung und Steuerbonus?
  3. Für wen ist die direkte Förderung geeignet?
  4. Für wen ist die direkte Förderung weniger geeignet?
  5. Vorteile
  6. Nachteile
  7. Kosten
  8. Steuerliche Behandlung
  9. Risiken
  10. Alternativen
  11. Häufige Fehler
  12. Fazit und Empfehlung

Was ist die energetische Sanierung im Fördersinn?

Eine energetische Sanierung im Fördersinn ist jede bauliche Maßnahme an einem bestehenden Wohngebäude, die dessen Energieverbrauch dauerhaft senkt und die dafür vom Staat entweder mit einem Zuschuss, einem zinsverbilligten Kredit oder einer Steuerermäßigung unterstützt wird.

Dazu zählen typischerweise die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, der Austausch alter Fenster und Türen, die Erneuerung der Heizungsanlage sowie der Einbau moderner Lüftungstechnik. Der Staat verfolgt damit zwei Ziele gleichzeitig: den Gebäudebestand klimafreundlicher zu machen und Eigentümer finanziell zu entlasten, weil solche Maßnahmen oft hohe Investitionskosten verursachen.

Wer sanieren möchte, kann zwischen zwei grundsätzlich unterschiedlichen Förderwegen wählen: der direkten Förderung über Zuschuss oder Kredit, etwa über die KfW, oder der steuerlichen Förderung nach § 35c Einkommensteuergesetz (EStG). Beide Wege verfolgen denselben Zweck, funktionieren aber nach völlig unterschiedlichen Regeln und schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus.

Diese Entscheidung ist der Kern der Fördersystematik und muss vor Beginn der Baumaßnahme getroffen werden, denn eine nachträgliche Änderung ist in der Regel nicht möglich.

Wie funktioniert die Wahl zwischen Förderung und Steuerbonus?

Der Ablauf unterscheidet sich je nach gewähltem Förderweg erheblich, folgt aber jeweils einer klaren Reihenfolge.

  1. Zunächst prüft der Eigentümer, welche Maßnahme er plant und ob dafür ein KfW-Förderprogramm oder ein Programm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle existiert. Für viele Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch gibt es entsprechende Zuschussprogramme.
  2. Entscheidet sich der Eigentümer für die direkte Förderung, muss der Antrag vor Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt werden. Das ist ein zentraler Unterschied zur steuerlichen Variante: Wer zuerst den Handwerker beauftragt und danach einen Förderantrag stellt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss vollständig.
  3. Für die direkte Förderung ist außerdem die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig, der die Maßnahme fachlich bestätigt und die Bestätigung nach Abschluss der Arbeiten einreicht.
  4. Entscheidet sich der Eigentümer stattdessen für die steuerliche Förderung nach § 35c EStG, ist kein vorheriger Antrag nötig. Die Maßnahme wird durchgeführt, bezahlt und anschließend über drei Jahre verteilt in der Einkommensteuererklärung angesetzt.
  5. Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer es selbst zu Wohnzwecken nutzt. Zudem muss die Rechnung von einem Fachunternehmen ausgestellt und unbar bezahlt worden sein.
  6. Am Ende steht in beiden Fällen die Umsetzung der Maßnahme, doch der Weg zur finanziellen Entlastung unterscheidet sich: einmal als Zuschuss oder vergünstigter Kredit vor oder während der Bauphase, einmal als Minderung der Steuerlast über drei Veranlagungszeiträume nach Fertigstellung.

Wichtig ist: Eine Kombination beider Förderwege für dieselbe Einzelmaßnahme ist ausgeschlossen. Wer für den Fenstertausch bereits einen KfW-Zuschuss erhalten hat, kann für genau diese Maßnahme keine Steuerermäßigung mehr beantragen. Bei mehreren Maßnahmen im selben Gebäude ist es hingegen möglich, für die eine Maßnahme die Förderung und für eine andere den Steuerbonus zu nutzen.

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Für wen ist die direkte Förderung geeignet?

Die direkte Förderung über Zuschuss oder Kredit passt gut zu Eigentümern, die bereits vor Beginn der Sanierung genau planen und sich frühzeitig mit einem Energieeffizienz-Experten abstimmen.

Wer eine größere, mehrjährige Sanierung mit hohem Investitionsvolumen plant, etwa eine energetische Kernsanierung mit neuer Heizung, neuer Dämmung und neuen Fenstern zusammen, profitiert häufig stärker von einem Zuschuss, weil dieser sofort die Liquidität schont und nicht erst über mehrere Steuerjahre wirkt.

Auch Eigentümer mit geringerer laufender Steuerlast, etwa Rentner mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen, fahren mit einem direkten Zuschuss oft besser, weil ein Steuerbonus seine volle Wirkung nur entfalten kann, wenn tatsächlich genügend Steuer anfällt, die gemindert werden kann.

Wer zudem einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung ohnehin benötigt, kann diesen direkt mit einem Förderprogramm verbinden und spart so doppelt: bei den Zinsen und beim Tilgungszuschuss.

Für wen ist die direkte Förderung weniger geeignet?

Wer den Handwerksbetrieb bereits beauftragt oder mit den Arbeiten begonnen hat, bevor ein Förderantrag gestellt wurde, kann die direkte Förderung für diese Maßnahme nicht mehr nutzen.

Ebenso ungeeignet ist dieser Weg für Eigentümer, die kurzfristig und ohne Vorlaufzeit sanieren müssen, etwa nach einem Heizungsausfall im Winter, da die Antragstellung und die Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten Zeit benötigen. Auch wer bürokratischen Aufwand scheut, wird die Formulare, Nachweise und die Einbindung eines Experten als Hürde empfinden.

Vermieter, die Modernisierungskosten auf die Miete umlegen möchten, müssen zudem beachten, dass ein erhaltener Zuschuss die umlagefähigen Kosten mindert, was die steuerliche und mietrechtliche Kalkulation verkompliziert.

Vorteile

  • Der Zuschuss fließt bereits während oder kurz nach der Baumaßnahme und verbessert damit sofort die Liquidität, ohne dass der Eigentümer mehrere Jahre auf die steuerliche Wirkung warten muss.
  • Ein zinsverbilligter KfW-Kredit senkt die Finanzierungskosten der gesamten Sanierung und kann mit einem Tilgungszuschuss kombiniert werden, sodass ein Teil der Kreditsumme nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Die Förderhöhe ist unabhängig vom persönlichen Steuersatz, wovon besonders Eigentümer mit geringem Einkommen profitieren, die von einer Steuerermäßigung kaum profitieren würden.
  • Der begleitende Energieeffizienz-Experte sorgt für eine fachlich fundierte Planung und deckt oft zusätzliches Einsparpotenzial auf, das ohne Beratung übersehen worden wäre.
  • Förderprogramme werden regelmäßig an aktuelle klimapolitische Ziele angepasst, sodass besonders klimafreundliche Maßnahmen wie der Umstieg auf eine Wärmepumpe oft überdurchschnittlich hoch gefördert werden.
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Nachteile

  • Der Antrag muss zwingend vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden, was die Planungszeit verlängert und bei akutem Sanierungsbedarf zum Problem werden kann.
  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verursacht zusätzliche Kosten, die zwar teilweise ebenfalls gefördert werden, aber den administrativen Aufwand erhöhen.
  • Fördertöpfe können ausgeschöpft sein oder Programme kurzfristig geändert werden, sodass die tatsächliche Förderhöhe zum Zeitpunkt der Antragstellung unsicher bleiben kann.
  • Ein erhaltener Zuschuss mindert bei vermieteten Immobilien die umlagefähigen Modernisierungskosten und schmälert damit den Spielraum für eine Mieterhöhung.

Kosten

Die Kosten einer energetischen Sanierung hängen stark von Umfang und Zustand des Gebäudes ab. Nachfolgend eine grobe Orientierung für 2025, die sich je nach Region, Handwerkerpreisen und Materialwahl deutlich verschieben kann.

MaßnahmeKostenspanne (2025)
Dachdämmung (Einfamilienhaus)8.000 bis 20.000 Euro
Fassadendämmung15.000 bis 40.000 Euro
Fenstertausch (komplettes Haus)10.000 bis 25.000 Euro
Wärmepumpe inklusive Einbau20.000 bis 35.000 Euro
Energieeffizienz-Experte1.000 bis 3.000 Euro

Bei der direkten Förderung übernimmt der Zuschuss je nach Programm und Maßnahme einen Anteil der Investitionskosten, häufig zwischen 15 und 20 Prozent, bei besonders klimafreundlichen Heizungstauschmaßnahmen können es auch deutlich höhere Anteile sein.

Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG lassen sich 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen: im ersten und zweiten Jahr jeweis 7 Prozent, maximal 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, maximal 12.000 Euro.

Wer beispielsweise 2025 für 50.000 Euro die Fenster austauschen und die Fassade dämmen lässt und dafür die steuerliche Förderung wählt, kann insgesamt 10.000 Euro Steuerermäßigung über drei Jahre verteilt in Anspruch nehmen, vorausgesetzt die Steuerschuld reicht in den jeweiligen Jahren aus.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen ist in § 35c EStG geregelt und gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude, die bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sind. Die Ermäßigung wird direkt von der tarifierten Einkommensteuer abgezogen, nicht von der Bemessungsgrundlage, was sie deutlich wirksamer macht als ein einfacher Sonderausgabenabzug.

Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausgeführt hat und dessen Rechnung die energetische Maßnahme sowie deren Wirksamkeit ausweist. Die Zahlung muss unbar erfolgen, Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wer den Steuerbonus in Anspruch nehmen möchte, darf für dieselbe Maßnahme keine öffentlichen Fördermittel wie einen KfW-Zuschuss erhalten haben, da eine doppelte Förderung ausgeschlossen ist.

Die Ermäßigung wird über drei aufeinanderfolgende Veranlagungszeiträume verteilt und kann die Steuerschuld auf null senken, führt aber nicht zu einer Auszahlung, wenn die Steuerschuld in einem Jahr geringer ist als der mögliche Abzugsbetrag; der nicht genutzte Teil verfällt in diesem Fall grundsätzlich.

Für Vermieter gilt § 35c EStG nicht, da diese energetische Maßnahmen stattdessen über die reguläre Abschreibung als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten geltend machen. Stand dieser Angaben ist 2026, die konkrete Ausgestaltung sollte im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater abgestimmt werden.

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Risiken

Das größte Risiko besteht darin, die Reihenfolge zu missachten und den Handwerker zu beauftragen, bevor ein Förderantrag gestellt wurde. In diesem Fall verfällt der Anspruch auf den Zuschuss unwiderruflich, und ein Wechsel zur steuerlichen Förderung ist nur möglich, wenn zuvor kein Förderantrag gestellt wurde.

Ein weiteres, häufig unterschätztes Risiko liegt in der falschen Einschätzung der eigenen Steuerlast: Wer bei geringem Einkommen auf den Steuerbonus setzt, obwohl die Steuerschuld in den betreffenden Jahren zu niedrig ist, verschenkt einen Teil der möglichen Ermäßigung, weil nicht genutzte Beträge nicht in spätere Jahre übertragen werden können.

Auch die Wahl eines nicht qualifizierten Handwerksbetriebs stellt ein Risiko dar, da nur Rechnungen von Fachunternehmen mit entsprechender Bescheinigung anerkannt werden. Schließlich können sich Förderbedingungen und -sätze innerhalb eines Jahres ändern, sodass ein zum Planungszeitpunkt vorgesehener Fördersatz bei tatsächlicher Antragstellung nicht mehr in gleicher Höhe verfügbar ist.

Diese Risiken sind überschaubar, wenn frühzeitig geplant und die Reihenfolge eingehalten wird, führen bei Unachtsamkeit aber schnell zum vollständigen Verlust der Förderung.

Alternativen

  • Ein KfW-Ergänzungskredit ohne Tilgungszuschuss eignet sich für Eigentümer, die zwar keinen direkten Zuschuss erhalten, aber von einem günstigeren Zinssatz als am freien Kreditmarkt profitieren möchten.
  • Landesförderprogramme einzelner Bundesländer ergänzen die Bundesförderung teilweise um zusätzliche Zuschüsse, etwa für den Denkmalschutz oder ländliche Regionen, und lassen sich häufig mit Bundesmitteln kombinieren.
  • Kommunale Förderprogramme, etwa von Stadtwerken, bieten teilweise zusätzliche Zuschüsse für den Heizungstausch oder die Installation von Solarthermie und lohnen sich als ergänzende Recherche vor Antragstellung.
  • Eine schrittweise Sanierung über mehrere Jahre verteilt kann sinnvoll sein, wenn das Budget begrenzt ist; dabei lässt sich für jede Einzelmaßnahme gesondert entscheiden, ob Zuschuss oder Steuerbonus passender ist.

Häufige Fehler

  • Der Handwerksauftrag wird vor der Förderzusage unterschrieben, wodurch der Anspruch auf den Zuschuss vollständig entfällt; die Korrektur besteht darin, grundsätzlich erst nach Antragstellung und Zusage zu beauftragen.
  • Eigentümer versuchen, für dieselbe Maßnahme Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig zu nutzen, was das Finanzamt bei der Steuererklärung zurückweist; stattdessen muss pro Maßnahme eindeutig ein Förderweg gewählt werden.
  • Rechnungen werden bar bezahlt, was beim Steuerbonus nach § 35c EStG automatisch zur Ablehnung führt; die Zahlung sollte stets per Überweisung erfolgen und mit Kontoauszug nachweisbar sein.
  • Die Bescheinigung des Energieeffizienz-Experten wird zu spät oder gar nicht eingeholt, wodurch der Zuschuss nicht ausgezahlt wird; die Bescheinigung sollte von Anfang an fester Bestandteil der Projektplanung sein.
  • Die eigene Steuerlast wird überschätzt, sodass ein Teil der möglichen Ermäßigung ungenutzt verfällt; vor der Entscheidung für den Steuerbonus lohnt sich ein Blick auf die letzten Steuerbescheide.
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Fazit und Empfehlung

Wer eine energetische Sanierung plant, sollte die Entscheidung zwischen Zuschuss und Steuerbonus nicht dem Zufall überlassen, sondern anhand der eigenen Steuerlast und des Zeithorizonts treffen.

Wenn ausreichend Vorlaufzeit besteht und die Investition hoch ausfällt, ist die direkte Förderung über KfW-Zuschuss oder -Kredit meist die wirtschaftlichere Wahl, weil sie unabhängig vom persönlichen Steuersatz wirkt und die Liquidität sofort entlastet.

Wenn dagegen die Maßnahme kurzfristig erfolgen muss oder bereits begonnen wurde, bleibt oft nur die steuerliche Förderung nach § 35c EStG als gangbarer Weg, sofern das Gebäude selbstgenutzt und älter als zehn Jahre ist. In jedem Fall gilt: Die Entscheidung muss vor Beauftragung des Handwerksbetriebs feststehen, denn eine spätere Korrektur ist nicht möglich.

Eigentümer mit mehreren geplanten Einzelmaßnahmen können beide Förderwege sinnvoll kombinieren, sofern sie diese auf unterschiedliche Maßnahmen verteilen und die jeweiligen Voraussetzungen sorgfältig prüfen.

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Häufige Fragen

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Maßnahme kombinieren?
Nein, für dieselbe Einzelmaßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerermäßigung nach § 35c EStG gegenseitig aus. Wer für eine Maßnahme bereits einen KfW-Zuschuss erhalten hat, kann für genau diese Maßnahme keinen Steuerbonus mehr beantragen. Bei mehreren Maßnahmen im selben Gebäude lässt sich der Förderweg jedoch pro Maßnahme getrennt wählen.
Muss der Förderantrag vor der Handwerkerbeauftragung gestellt werden?
Ja, bei der direkten Förderung über KfW-Zuschuss oder -Kredit muss der Antrag zwingend vor Auftragsvergabe an den Handwerksbetrieb gestellt werden. Wer bereits beauftragt oder mit den Arbeiten begonnen hat, verliert den Anspruch auf diesen Zuschuss vollständig. Beim steuerlichen Weg nach § 35c EStG ist dagegen kein vorheriger Antrag notwendig.
Welche Voraussetzung gilt für den Steuerbonus nach § 35c EStG?
Der Steuerbonus setzt voraus, dass das Wohngebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist und vom Eigentümer selbst zu Wohnzwecken genutzt wird. Zudem muss ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführen und die Rechnung muss unbar bezahlt werden. Vermietete Objekte sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Steuerermäßigung bei energetischer Sanierung?
Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 40.000 Euro pro Objekt. Sie wird über drei Jahre verteilt: im ersten und zweiten Jahr jeweils 7 Prozent, maximal 14.000 Euro, im dritten Jahr 6 Prozent, maximal 12.000 Euro.
Was passiert, wenn meine Steuerschuld für den vollen Abzug nicht ausreicht?
Reicht die Steuerschuld in einem der drei Jahre nicht aus, um den vollen Ermäßigungsbetrag abzuziehen, verfällt der nicht genutzte Teil in der Regel ersatzlos. Eine Übertragung in spätere Steuerjahre ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Deshalb sollte vor der Entscheidung die eigene Steuerlast realistisch eingeschätzt werden.
Wer sollte einen Energieeffizienz-Experten einbinden?
Bei der direkten Förderung über KfW-Zuschuss oder -Kredit ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten in der Regel Voraussetzung für die Antragstellung und die spätere Auszahlung. Beim steuerlichen Weg nach § 35c EStG ist ein solcher Experte nicht generell vorgeschrieben, kann aber bei bestimmten Nachweisen dennoch erforderlich sein.
Gilt der Steuerbonus auch für Vermieter?
Nein, § 35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutzte Wohngebäude. Vermieter können energetische Sanierungsmaßnahmen stattdessen über die reguläre Abschreibung als Erhaltungsaufwand oder als Herstellungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen.
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