Elterngeld

Elterngeld berechnen: Basis, Plus und Partnerschaftsbonus

Marcel Eichelberger
Veröffentlicht:

Elterngeld berechnen: Basis, Plus und Partnerschaftsbonus
Elterngeld berechnen: Basis, Plus und Partnerschaftsbonus Foto: RDNE Stock project / Pexels
Inhalt12 Abschnitte · 8 Min.
  1. Was ist Elterngeld?
  2. Wie funktioniert die Berechnung von Elterngeld?
  3. Für wen ist Elterngeld geeignet?
  4. Für wen ist Elterngeld weniger geeignet?
  5. Vorteile
  6. Nachteile
  7. Kosten
  8. Steuerliche Behandlung
  9. Risiken
  10. Alternativen
  11. Häufige Fehler
  12. Fazit und Empfehlung

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleicht, wenn Eltern nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder unterbrechen. Es wird nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gezahlt und ersetzt zwischen 65 und 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.

Es gibt drei Varianten, die sich kombinieren lassen: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, ElterngeldPlus streckt einen niedrigeren Betrag über den doppelten Zeitraum, und der Partnerschaftsbonus honoriert vier zusätzliche Monate, in denen beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Bundesländer, die Auszahlung erfolgt monatlich rückwirkend ab dem Antragsmonat.

Wie funktioniert die Berechnung von Elterngeld?

Die Berechnung folgt einem festen Schema, das auf dem Einkommen vor der Geburt aufbaut.

  1. Zunächst wird der Bemessungszeitraum festgelegt: in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt. Bei Selbstständigen ist es das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt.
  2. Aus diesem Zeitraum wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen ermittelt. Dazu wird das Bruttoeinkommen um Steuern, Sozialabgaben und eine pauschale Erwerbstätigenpauschale von derzeit 300 Euro bereinigt.
  3. Monate mit Mutterschutzlohn, Krankheit mit Verdienstausfall, einer vorherigen Elternzeit oder einer Schwangerschaftserkrankung werden aus dem Bemessungszeitraum herausgerechnet und durch frühere Monate ersetzt.
  4. Auf das ermittelte Nettoeinkommen wird die Ersatzrate angewendet: 67 Prozent bei einem Einkommen über 1.240 Euro netto, steigend auf bis zu 100 Prozent bei sehr niedrigem Einkommen, sinkend auf 65 Prozent bei einem Nettoeinkommen über 1.200 Euro, gestaffelt nach der genauen Höhe.
  5. Der errechnete Betrag wird auf die Grenzen von mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat begrenzt.
  6. Wer während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet, erhält nur die Differenz zwischen dem Elterngeld auf Basis des Einkommens vor der Geburt und dem tatsächlichen Teilzeiteinkommen als Ersatzleistung, mindestens aber den Sockelbetrag von 300 Euro.

Wichtig ist, dass die Elterngeldstelle das Nettoeinkommen nicht aus der Steuererklärung übernimmt, sondern aus den Lohn- und Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate errechnet. Abweichungen zur Steuererklärung sind daher normal.

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Für wen ist Elterngeld geeignet?

Elterngeld eignet sich für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz pausieren und dadurch einen Einkommensausfall haben. Angestellte mit einem regelmäßigen Gehalt profitieren besonders klar, weil sich ihr Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum präzise berechnen lässt.

Auch Selbstständige mit stabilen Gewinnen können Elterngeld sinnvoll einplanen, müssen aber ihren letzten Steuerbescheid als Nachweis vorlegen. Paare, die sich die Betreuung aufteilen wollen, können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus nutzen, um länger von der Leistung zu profitieren und gleichzeitig beide in Teilzeit zu arbeiten.

Auch Eltern mit geringem Einkommen vor der Geburt, etwa Studierende oder Berufseinsteiger, erhalten über die Mindestbeträge und erhöhten Ersatzraten eine spürbare Unterstützung, selbst wenn vorher kaum Erwerbseinkommen vorhanden war.

Für wen ist Elterngeld weniger geeignet?

Wer bereits vor der Geburt sehr hohe Einkommen hatte, profitiert von der Deckelung auf 1.800 Euro monatlich vergleichsweise wenig, da die Ersatzrate bei hohem Gehalt ohnehin nur 65 Prozent beträgt und der Höchstbetrag schnell erreicht ist. Auch wer während der Elternzeit in Vollzeit weiterarbeiten möchte, hat kaum Anspruch, da Elterngeld einen Einkommensausfall voraussetzt.

Familien, in denen ein Elternteil über dem Grenzeinkommen von derzeit 175.000 Euro gemeinsamem Jahreseinkommen liegt, sind vom Elterngeldbezug ausgeschlossen. Wer stark schwankende Selbstständigeneinkünfte hat und im maßgeblichen Steuerjahr zufällig sehr wenig verdient hat, bekommt entsprechend wenig Elterngeld, unabhängig vom sonst üblichen Einkommen. Auch bei kurzfristigen Berufswechseln kurz vor der Geburt kann der Bemessungszeitraum ein untypisch niedriges Einkommen abbilden.

Vorteile

  • Elterngeld gleicht einen erheblichen Teil des Einkommensausfalls aus, sodass Eltern sich die Betreuung des Kindes leisten können, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
  • Die Kombination aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus erlaubt eine flexible Verteilung über bis zu 28 Monate, wodurch Familien ihre Erwerbspausen an die eigene Lebenssituation anpassen können.
  • Der Partnerschaftsbonus setzt einen finanziellen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung, weil beide Elternteile durch gleichzeitige Teilzeit vier zusätzliche Monatsbeträge erhalten.
  • Auch Eltern mit geringem oder keinem Einkommen vor der Geburt erhalten mindestens 300 Euro monatlich, sodass niemand komplett ohne Unterstützung bleibt.
  • Die Zahlung erfolgt unabhängig vom Erwerbsstatus des anderen Elternteils, sodass auch Alleinerziehende Anspruch auf die vollen 14 Monate Basiselterngeld haben.
  • Elterngeld wird nicht auf das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld angerechnet, soweit es sich um den Sockelbetrag von 300 Euro handelt und keine anderweitige Anrechnung erfolgt.
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Nachteile

  • Die Berechnung ist komplex und für Laien schwer nachvollziehbar, weil Ausnahmen wie Mutterschutzlohn oder Krankheitszeiten den Bemessungszeitraum verschieben können.
  • Die Deckelung auf 1.800 Euro monatlich führt bei gut verdienenden Eltern zu einem deutlich geringeren Ausgleich als der tatsächliche Einkommensverlust.
  • Wer während des Bezugs mehr als die erlaubte Teilzeit arbeitet, riskiert eine Kürzung oder den vollständigen Wegfall des Elterngeldes für den jeweiligen Monat.
  • Elterngeld ist eine Nettoleistung, die zwar selbst steuerfrei ist, aber über den Progressionsvorbehalt die Steuerlast auf das übrige Einkommen des Jahres erhöhen kann.
  • Bei stark schwankendem Einkommen im Bemessungszeitraum, etwa durch Bonuszahlungen oder Kurzarbeit, kann sich ein für die Familie ungünstiger Durchschnittswert ergeben.

Kosten

Elterngeld selbst verursacht für die Eltern keine direkten Kosten, es ist eine steuerfreie Sozialleistung. Kosten entstehen jedoch indirekt, etwa durch den Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärung oder durch den Verwaltungsaufwand bei der Antragstellung. Die folgende Übersicht zeigt typische mittelbare Kostenpunkte im Zusammenhang mit dem Elterngeldbezug, Stand 2025.

PositionBetrag oder Auswirkung
Erwerbstätigenpauschale bei der Berechnung300 Euro werden vom Bruttoeinkommen als Pauschale abgezogen
Progressionsvorbehalt bei der Steuererklärungkann die Steuerlast auf das übrige Jahreseinkommen um mehrere hundert Euro erhöhen
Mindestbetrag Elterngeld300 Euro monatlich, unabhängig vom vorherigen Einkommen
Höchstbetrag Elterngeld1.800 Euro monatlich, unabhängig von der tatsächlichen Einkommenshöhe
Zeitaufwand für den Antragmehrere Stunden für das Zusammenstellen von Gehaltsnachweisen und Formularen

Wer den Antrag über eine Beratungsstelle oder einen kostenpflichtigen Online-Dienst stellt, sollte zusätzlich mit Gebühren von häufig 20 bis 50 Euro für eine reine Berechnungshilfe rechnen, wobei die Antragstellung selbst bei den Elterngeldstellen kostenlos ist.

Steuerliche Behandlung

Elterngeld ist nach § 3 Nummer 67 Einkommensteuergesetz steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das bedeutet, dass das erhaltene Elterngeld zwar nicht direkt versteuert wird, aber bei der Berechnung des Steuersatzes für das übrige zu versteuernde Einkommen des Jahres mit einbezogen wird.

In der Praxis führt das dazu, dass der Steuersatz auf das reguläre Einkommen steigt, obwohl das Elterngeld selbst steuerfrei bleibt. Wer Elterngeld bezieht, ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, auch wenn sonst keine Pflicht dazu bestünde. Das gilt für beide Partner, sofern sie zusammen veranlagt werden, auch wenn nur einer der beiden Elterngeld erhalten hat.

Die Höhe der zusätzlichen Steuerlast hängt vom individuellen Einkommen und der Steuerprogression ab und kann je nach Konstellation mehrere hundert bis über tausend Euro betragen. Diese Angaben gelten für den Rechtsstand 2025 und können sich durch künftige Gesetzesänderungen verschieben.

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Risiken

Ein häufiges Risiko liegt in der falschen Einschätzung des zu erwartenden Elterngeldbetrags, weil Eltern oft ihr Bruttoeinkommen statt des maßgeblichen Nettoeinkommens zugrunde legen und dadurch mit einer zu hohen Zahlung rechnen.

Ein weiteres Risiko betrifft die Wahl der Steuerklasse vor der Geburt: Wer die Steuerklasse zu spät oder ungünstig wechselt, kann sein Nettoeinkommen im Bemessungszeitraum unnötig senken und dadurch dauerhaft weniger Elterngeld erhalten, da eine spätere Korrektur nicht möglich ist.

Auch die Kombination von Erwerbstätigkeit und Elterngeldbezug birgt das Risiko einer Rückforderung, wenn die Elterngeldstelle nachträglich feststellt, dass das tatsächliche Einkommen höher war als angegeben.

Bei Selbstständigen besteht zudem das Risiko, dass der endgültige Steuerbescheid erst nach Ende des Elterngeldbezugs vorliegt und es dann zu einer Nachzahlung oder Rückforderung kommt, falls der vorläufige Bescheid vom endgültigen abweicht. Diese Risiken sind überschaubar, wenn Nachweise sorgfältig vorbereitet und Änderungen der Einkommenssituation zeitnah der Elterngeldstelle gemeldet werden.

Alternativen

  • Elterngeld Plus ohne Partnerschaftsbonus eignet sich für Eltern, die zwar in Teilzeit arbeiten möchten, aber nicht gleichzeitig mit dem Partner, und verlängert den Bezugszeitraum bei halbiertem Monatsbetrag auf bis zu 28 Monate.
  • Der reine Basiselterngeldbezug über 14 Monate passt zu Familien, die eine möglichst hohe Monatszahlung in einem kurzen, klar abgegrenzten Zeitraum bevorzugen, etwa direkt nach der Geburt.
  • Betreuungsgeld oder Landeserziehungsgeld existieren in einzelnen Bundesländern noch als ergänzende Leistung und können für Familien relevant sein, die länger als 14 Monate zu Hause bleiben möchten, ohne ElterngeldPlus zu nutzen.
  • Der Kinderzuschlag oder Bürgergeld können für Familien mit sehr geringem Resteinkommen eine zusätzliche Absicherung bieten, wenn das Elterngeld allein nicht zur Existenzsicherung reicht.
  • Eine Elternzeit ohne Elterngeldbezug, kombiniert mit einem späteren Wiedereinstieg, kann sinnvoll sein, wenn absehbar ist, dass der Anspruch aufgrund der Einkommensgrenze ohnehin entfällt.

Häufige Fehler

  • Viele Eltern legen der eigenen Schätzung das Bruttogehalt zugrunde statt des bereinigten Nettoeinkommens, was zu einer deutlich zu hohen Erwartung führt; korrekt ist, die tatsächlichen Nettobeträge aus den Gehaltsabrechnungen zu verwenden.
  • Ein verspäteter oder ungünstiger Steuerklassenwechsel vor der Geburt senkt das maßgebliche Nettoeinkommen dauerhaft; wer plant, ein Kind zu bekommen, sollte die Steuerklassenwahl frühzeitig mit dem Partner abstimmen.
  • Der Antrag wird zu spät gestellt, wodurch rückwirkend nur die letzten drei Monate vor der Antragstellung nachgezahlt werden; die Elterngeldstelle sollte daher zügig nach der Geburt kontaktiert werden, wie im Artikel zum Elterngeld beantragen beschrieben.
  • Teilzeitarbeit während des Bezugs wird nicht vorab gemeldet, was zu Rückforderungen führen kann; jede Änderung der Erwerbstätigkeit muss der Elterngeldstelle unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Die Aufteilung zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wird nicht durchdacht gewählt, sodass der Partnerschaftsbonus am Ende nicht optimal genutzt werden kann; eine vorherige Musterrechnung mit beiden Varianten verhindert das.
  • Selbstständige reichen einen vorläufigen Gewinnnachweis ein, ohne die spätere Differenz zum endgültigen Steuerbescheid einzuplanen, was zu unerwarteten Rückforderungen führen kann.
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Fazit und Empfehlung

Elterngeld ersetzt einen wesentlichen Teil des Einkommensausfalls nach der Geburt eines Kindes und lässt sich über Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus flexibel auf die eigene Familiensituation zuschneiden. Wer ein mittleres Einkommen hat und die Betreuung überwiegend allein oder klar abgegrenzt übernimmt, kommt mit dem klassischen Basiselterngeld über 14 Monate meist am besten zurecht.

Wer hingegen länger in Teilzeit arbeiten und die Betreuung partnerschaftlich aufteilen möchte, profitiert von der Kombination aus ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, auch wenn die Monatsbeträge dabei niedriger ausfallen. Wichtig ist, den Bemessungszeitraum und die eigene Einkommenssituation frühzeitig zu prüfen, um Steuerklasse und Elternzeitplanung rechtzeitig anzupassen.

Wer unsicher ist, welche Variante finanziell am günstigsten ist, sollte vor der Antragstellung eine Musterrechnung mit den zuständigen Elterngeldstellen oder einer Beratungsstelle durchgehen.

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Häufige Fragen

Wie wird der Bemessungszeitraum für das Elterngeld festgelegt?
Der Bemessungszeitraum umfasst in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes. Bei Selbstständigen wird stattdessen das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt zugrunde gelegt. Monate mit Mutterschutzlohn, Krankheit mit Verdienstausfall oder vorheriger Elternzeit werden herausgerechnet und durch frühere Monate ersetzt.
Wie hoch ist die Ersatzrate beim Elterngeld?
Die Ersatzrate liegt in der Regel bei 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei sehr niedrigem Einkommen steigt sie auf bis zu 100 Prozent, bei höherem Einkommen über 1.200 Euro netto sinkt sie schrittweise auf 65 Prozent. Der Betrag ist zusätzlich auf mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat begrenzt.
Kann man Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren?
Ja, Basiselterngeld und ElterngeldPlus lassen sich innerhalb der insgesamt möglichen Bezugsmonate frei kombinieren. Üblich ist etwa, die ersten Monate als Basiselterngeld zu nehmen und anschließend auf ElterngeldPlus umzusteigen, um den Bezugszeitraum zu verlängern. Die Gesamtsumme der Auszahlungsmonate richtet sich dabei nach festen Umrechnungsregeln.
Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld?
Der Partnerschaftsbonus gewährt vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen etwa 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Er soll einen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung setzen. Wird die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten, kann der Bonus nachträglich entfallen oder zurückgefordert werden.
Muss Elterngeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Ja, Elterngeld ist zwar steuerfrei, muss aber wegen des Progressionsvorbehalts in der Steuererklärung angegeben werden. Es erhöht den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen des Jahres, ohne selbst versteuert zu werden. Wer Elterngeld bezogen hat, ist deshalb zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Wirkt sich Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs auf die Höhe aus?
Ja, bei Teilzeitarbeit wird nur die Differenz zwischen dem Elterngeld auf Basis des früheren Einkommens und dem tatsächlichen Teilzeiteinkommen als Ersatzleistung gezahlt. Mindestens erhalten Eltern jedoch weiterhin den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Die Teilzeittätigkeit muss der Elterngeldstelle vorab gemeldet werden.
Gibt es eine Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch?
Ja, Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei Alleinerziehenden liegt die entsprechende Grenze niedriger. Die genaue Grenze richtet sich nach dem Geburtsjahr des Kindes und dem geltenden Rechtsstand.
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