Kindergeld & KinderzuschlagKinderzuschlag: Die oft übersehene Leistung
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird von vielen Berechtigten aber nicht beantragt.
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Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird von vielen Berechtigten aber nicht beantragt.
Elterngeld ersetzt bis zu 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt; Basiselterngeld, Plus und Partnerschaftsbonus lassen sich flexibel kombinieren.
Elterngeld muss spätestens drei Monate nach der Geburt beantragt werden, sonst verfallen einzelne Monate unwiderruflich.