BürgergeldBürgergeld: Welches Vermögen geschützt ist
Beim Bürgergeld schützt eine zwölfmonatige Karenzzeit Vermögen bis 40.000 Euro, danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person sowie dauerhafter Schutz für selbst genutzte Immobilien.
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Beim Bürgergeld schützt eine zwölfmonatige Karenzzeit Vermögen bis 40.000 Euro, danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person sowie dauerhafter Schutz für selbst genutzte Immobilien.