Kindergeld & KinderzuschlagKindergeld über 18: Wann es weiterläuft
Kindergeld läuft nach dem 18. Geburtstag nur weiter, wenn Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder eine anerkannte Übergangszeit vorliegt und rechtzeitig nachgewiesen wird.
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Kindergeld läuft nach dem 18. Geburtstag nur weiter, wenn Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder eine anerkannte Übergangszeit vorliegt und rechtzeitig nachgewiesen wird.
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird von vielen Berechtigten aber nicht beantragt.