Kindergeld & KinderzuschlagKinderzuschlag: Die oft übersehene Leistung
Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird von vielen Berechtigten aber nicht beantragt.
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Der Kinderzuschlag ergänzt das Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen, wird von vielen Berechtigten aber nicht beantragt.
Beim Bürgergeld schützt eine zwölfmonatige Karenzzeit Vermögen bis 40.000 Euro, danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person sowie dauerhafter Schutz für selbst genutzte Immobilien.