Internet & TVInternetanbieter wechseln ohne Ausfall
Die gesetzliche Versorgungspflicht begrenzt Ausfallzeiten beim Anbieterwechsel auf einen Kalendertag, sofern der Wechsel rechtzeitig geplant wird.
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Die gesetzliche Versorgungspflicht begrenzt Ausfallzeiten beim Anbieterwechsel auf einen Kalendertag, sofern der Wechsel rechtzeitig geplant wird.
Seit der TKG-Reform gilt bei Handyverträgen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von nur einem Monat ohne automatische Verlängerung.