Erbschaft & SchenkungSchenkung steuerfrei: Freibeträge alle zehn Jahre nutzen
Wer Vermögen frühzeitig staffelt, kann alle zehn Jahre die persönlichen Freibeträge nach § 14 ErbStG erneut steuerfrei nutzen und so hohe Summen übertragen.
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Wer Vermögen frühzeitig staffelt, kann alle zehn Jahre die persönlichen Freibeträge nach § 14 ErbStG erneut steuerfrei nutzen und so hohe Summen übertragen.