Handy & MobilfunkHandyvertrag kündigen: Fristen und Rufnummernmitnahme
Seit der TKG-Reform gilt bei Handyverträgen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von nur einem Monat ohne automatische Verlängerung.
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Seit der TKG-Reform gilt bei Handyverträgen eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von nur einem Monat ohne automatische Verlängerung.
Wer die Kündigungsfrist kennt und die Rufnummer korrekt portiert, kann beim Handyvertragswechsel spürbar sparen – vor allem ohne fest eingerechnetes Gerät.