SteuererklärungSteuererklärung ohne Belege: Was das Finanzamt akzeptiert
Die Belegvorhaltepflicht erlaubt die Steuererklärung ohne sofortige Belegeinreichung, verpflichtet aber weiterhin zur Aufbewahrung und Vorlage auf Verlangen des Finanzamts.
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Die Belegvorhaltepflicht erlaubt die Steuererklärung ohne sofortige Belegeinreichung, verpflichtet aber weiterhin zur Aufbewahrung und Vorlage auf Verlangen des Finanzamts.