MietenMietminderung: Wann sie zulässig ist und wie viel
Mietminderung ist bei erheblichen Wohnungsmängeln zulässig, muss aber schriftlich angezeigt, dokumentiert und in realistischer Höhe berechnet werden.
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Mietminderung ist bei erheblichen Wohnungsmängeln zulässig, muss aber schriftlich angezeigt, dokumentiert und in realistischer Höhe berechnet werden.