Erben & VererbenTestament selbst schreiben: Die Formvorschriften
Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen ist.
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Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig handschriftlich verfasst, mit vollem Namen unterschrieben und mit Ort und Datum versehen ist.