ArbeitslosengeldSperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag können eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen – wer den wichtigen Grund kennt, kann sie vermeiden.
Thema
2 Beiträge
Eigenkündigung und Aufhebungsvertrag können eine zwölfwöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen – wer den wichtigen Grund kennt, kann sie vermeiden.
Arbeitslosengeld berechnet sich aus dem Bemessungsentgelt der letzten zwölf Monate, der Steuerklasse und dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.