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KfW-Förderung: Welche Programme es gibt

Marcel Eichelberger
Veröffentlicht:

KfW-Förderung: Welche Programme es gibt
KfW-Förderung: Welche Programme es gibt Foto: Nothing Ahead / Pexels
Inhalt12 Abschnitte · 9 Min.
  1. Was ist die KfW-Förderung?
  2. Wie funktioniert die KfW-Förderung?
  3. Für wen ist die KfW-Förderung geeignet?
  4. Für wen ist die KfW-Förderung weniger geeignet?
  5. Vorteile
  6. Nachteile
  7. Kosten
  8. Steuerliche Behandlung
  9. Risiken
  10. Alternativen
  11. Häufige Fehler
  12. Fazit und Empfehlung

Was ist die KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung ist eine Sammelbezeichnung für Kredite und Zuschüsse, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen vergibt.

Die KfW ist eine bundeseigene Förderbank mit Sitz in Frankfurt am Main, die selbst kein Geld direkt an Endkunden auszahlt, sondern über Hausbanken oder – bei Zuschüssen – über ein eigenes Kundenportal arbeitet. Im Mittelpunkt für Privathaushalte stehen Programme rund um energetische Sanierung, den Neubau energieeffizienter Wohngebäude, altersgerechten Umbau und den Heizungstausch.

Je nach Programm handelt es sich um einen zinsverbilligten Kredit, einen reinen Zuschuss oder eine Kombination aus beidem. Die Förderhöhe richtet sich meist nach dem erreichten energetischen Standard oder der Art der Maßnahme und wird in der Regel als Prozentsatz der förderfähigen Kosten oder als fester Tilgungszuschuss auf einen Kredit gewährt.

Wie funktioniert die KfW-Förderung?

Der Ablauf unterscheidet sich je nachdem, ob ein Zuschuss oder ein Kredit beantragt wird, folgt aber einem festen Grundmuster.

  1. Zunächst wird die geplante Maßnahme mit einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachbetrieb besprochen, da viele Programme eine fachliche Bestätigung der Maßnahme voraussetzen, bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden kann.
  2. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Vertragsabschluss oder Auftragsvergabe gilt in der Regel die rechtsverbindliche Unterschrift unter einen Liefer- oder Leistungsvertrag – wer vorher unterschreibt, verliert den Förderanspruch.
  3. Bei Zuschussprogrammen erfolgt die Antragstellung direkt online im KfW-Zuschussportal. Bei Kreditprogrammen läuft der Antrag über die Hausbank, die die Kreditwürdigkeit prüft und den Antrag an die KfW weiterleitet.
  4. Nach Antragseingang erhält der Antragsteller eine Zusage oder einen Bewilligungsbescheid mit einer Frist, innerhalb derer die Maßnahme umgesetzt werden muss.
  5. Die Maßnahme wird durchgeführt und mit Rechnungen belegt. Bei technisch komplexeren Vorhaben bestätigt der Energieeffizienz-Experte nach Fertigstellung die fachgerechte Umsetzung.
  6. Abschließend wird der Verwendungsnachweis eingereicht, meist über das Online-Portal. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt oder der Tilgungszuschuss auf den Kredit verrechnet.

Wichtig ist, dass die Reihenfolge – erst Antrag, dann Auftrag – bei fast allen KfW-Programmen zwingend ist. Wer diese Reihenfolge nicht einhält, riskiert den vollständigen Verlust der Förderung, selbst wenn die Maßnahme inhaltlich förderfähig gewesen wäre.

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Für wen ist die KfW-Förderung geeignet?

Geeignet ist die KfW-Förderung vor allem für Eigenheimbesitzer, die eine energetische Sanierung wie eine neue Dämmung, den Fenstertausch oder einen Heizungswechsel planen und dafür ohnehin Kapital einsetzen oder einen Kredit aufnehmen wollen. Auch Bauherren, die ein Effizienzhaus errichten, profitieren von den zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss.

Vermieter, die ihre Bestandsimmobilie energetisch aufwerten, können ebenso Programme nutzen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen und die Mieter über etwaige Modernisierungsumlagen informieren. Wer altersgerecht umbauen möchte, etwa durch den Einbau eines barrierefreien Bads oder eines Treppenlifts, findet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ eine passende Option. Grundvoraussetzung ist stets, dass die Immobilie in Deutschland liegt und die Maßnahme vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

Für wen ist die KfW-Förderung weniger geeignet?

Wer bereits mit den Handwerksarbeiten begonnen oder einen Vertrag unterschrieben hat, kann für diese Maßnahme keine KfW-Förderung mehr beantragen – hier hilft nur eine vollständige Neuplanung künftiger Schritte.

Auch Eigentümer mit sehr kurzem Zeithorizont, etwa weil ein Verkauf der Immobilie innerhalb der nächsten Jahre feststeht, sollten die Bindungsfristen und möglichen Rückforderungen genau prüfen, bevor sie einen Kredit mit Tilgungszuschuss aufnehmen. Wer keine belastbare Bonität hat, wird bei kreditbasierten Programmen von der Hausbank abgelehnt, da die KfW selbst keine Bonitätsprüfung übernimmt.

Für kleine Einzelmaßnahmen mit sehr geringen Kosten lohnt sich der administrative Aufwand aus Antrag, Fachplanung und Nachweisführung oft nicht, hier sind manchmal regionale oder kommunale Förderprogramme unkomplizierter.

Vorteile

  • Die Zinssätze bei KfW-Krediten liegen häufig unter dem, was am freien Markt für vergleichbare Darlehen verlangt wird, weil der Staat die Zinsen subventioniert. Das senkt die monatliche Belastung über die gesamte Kreditlaufzeit spürbar.
  • Tilgungszuschüsse verringern die tatsächlich zurückzuzahlende Kreditsumme, teilweise um mehrere Zehntausend Euro bei größeren Sanierungsvorhaben. Der Zuschuss wird direkt mit der Restschuld verrechnet und muss nicht separat versteuert werden.
  • Die Programme sind bundesweit einheitlich gestaltet, sodass sich Antragsteller unabhängig vom Wohnort auf dieselben Bedingungen verlassen können. Das erleichtert die Planung, da keine regionalen Sonderregeln beachtet werden müssen.
  • Viele Maßnahmen lassen sich kombinieren, etwa Dämmung und Heizungstausch im selben Förderantrag, wenn sie Teil eines Sanierungsplans sind. Das reduziert den Verwaltungsaufwand gegenüber getrennten Anträgen.
  • Die Abwicklung über die Hausbank bei Kreditprogrammen ist für viele Antragsteller vertraut, da sie ohnehin bereits eine Bankbeziehung pflegen und keinen neuen Ansprechpartner suchen müssen.
  • Durch die Pflicht zur fachlichen Begleitung bei größeren Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Sanierung tatsächlich einen energetischen Mehrwert bringt und nicht nur kosmetisch erfolgt.
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Nachteile

  • Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, was in der Praxis bedeutet, dass Handwerkertermine oft erst nach Erhalt der Förderzusage vereinbart werden können. Das verzögert Sanierungsvorhaben teilweise um mehrere Wochen.
  • Die Bearbeitungszeiten bei der KfW schwanken je nach Programmauslastung und können sich bei stark nachgefragten Zuschüssen auf mehrere Wochen bis Monate erstrecken. Wer kurzfristig sanieren möchte, gerät dadurch unter Zeitdruck.
  • Die Fördersätze und Programmbedingungen ändern sich regelmäßig, teils mehrfach im Jahr, sodass eine Zusage aus dem Vorjahr nicht ohne Weiteres auf eine aktuelle Planung übertragen werden kann. Wer sich auf veraltete Informationen verlässt, plant mit falschen Zahlen.
  • Bei kreditbasierten Programmen entscheidet letztlich die Hausbank über die Bonität, nicht die KfW selbst. Eine Absage der Bank bedeutet automatisch auch das Ende des Förderantrags, unabhängig von der inhaltlichen Förderfähigkeit der Maßnahme.
  • Die Pflicht zur Einbindung eines Energieeffizienz-Experten verursacht zusätzliche Kosten, die zwar teilweise mitgefördert werden, aber vom Antragsteller zunächst vorfinanziert werden müssen.

Kosten

Die KfW-Förderung selbst verursacht keine direkten Antragsgebühren, allerdings entstehen im Zusammenhang mit der Antragstellung und Umsetzung mehrere Kostenpositionen, die Antragsteller einplanen sollten.

PositionGrößenordnung
Energieeffizienz-Experte (Planung und Bestätigung)ca. 500 bis 2.500 Euro je nach Vorhaben
Zinssatz KfW-Kredit (Stand 2024/2025, programmabhängig)ab rund 0,01 bis 4 Prozent effektiver Jahreszins
Bearbeitungsgebühr der Hausbankmeist keine oder gering, bankabhängig
Eigenanteil an der Maßnahme (nicht förderfähiger Kostenanteil)variiert stark, oft 20 bis 55 Prozent der Gesamtkosten

Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom jeweiligen Programm ab. Bei der Heizungsförderung etwa können Zuschüsse und Boni addiert werden, wodurch sich der geförderte Anteil deutlich erhöht. Näheres dazu findet sich im Artikel zur Heizungsförderung: Zuschüsse für den Austausch. Wichtig ist, dass die Fördersätze regelmäßig angepasst werden und der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Satz zählt, nicht der zum Zeitpunkt der Planung.

Steuerliche Behandlung

KfW-Zuschüsse und Tilgungszuschüsse zählen nicht als steuerpflichtiges Einkommen, da es sich um zweckgebundene Fördermittel des Bundes handelt. Wer allerdings eine energetische Sanierung ohne Förderung über die Einkommensteuer nach § 35c EStG absetzen möchte, muss beachten, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist: Für dieselbe Maßnahme kann entweder die KfW-Förderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG genutzt werden, nicht beides gleichzeitig.

Bei vermieteten Immobilien lassen sich Sanierungskosten grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen, wobei erhaltene Zuschüsse die absetzbaren Kosten entsprechend mindern. Wer einen KfW-Kredit aufnimmt, kann die gezahlten Zinsen bei vermieteten Objekten ebenfalls als Werbungskosten geltend machen.

Für die konkrete steuerliche Behandlung im Einzelfall, insbesondere bei Mischnutzung von selbstgenutzten und vermieteten Flächen, empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater, da hier individuelle Besonderheiten eine Rolle spielen können.

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Risiken

Das größte praktische Risiko besteht darin, die Reihenfolge von Antrag und Auftragsvergabe zu missachten. Wird ein Vertrag mit dem Handwerksbetrieb unterschrieben, bevor die Förderzusage vorliegt, entfällt der Anspruch auf die Förderung vollständig und unwiderruflich.

Ein weiteres Risiko liegt in der Bindungsfrist: Bei einigen Programmen muss die geförderte Immobilie über einen bestimmten Zeitraum selbst genutzt oder vermietet bleiben, andernfalls kann die KfW den Zuschuss zurückfordern.

Auch technische Risiken bestehen, etwa wenn die tatsächlich erreichte Energieeffizienz nach Abschluss der Arbeiten nicht den im Antrag zugesagten Standard erreicht – dann kann die Förderhöhe nachträglich gekürzt werden.

Programmänderungen stellen ein weiteres, eher planungsbezogenes Risiko dar: Wird ein Programm während der Planungsphase gestoppt oder deutlich verändert, wie es in der Vergangenheit bereits vorgekommen ist, muss die gesamte Finanzierung neu durchdacht werden. Schließlich besteht bei kreditfinanzierten Maßnahmen das übliche Kreditrisiko, dass bei Zahlungsschwierigkeiten die vereinbarten Raten nicht mehr bedient werden können.

Alternativen

  • Landesförderprogramme einzelner Bundesländer bieten teilweise zusätzliche Zuschüsse für energetische Sanierung oder Wohneigentum, die mit der KfW-Förderung kombinierbar sein können. Die Bedingungen und Fördersätze unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich.
  • Kommunale Förderprogramme von Städten und Gemeinden richten sich oft an lokale Zielgruppen, etwa Familien oder Erstbezieher, und sind meist unkomplizierter zu beantragen als Bundesprogramme, dafür aber finanziell geringer ausgestattet.
  • Die steuerliche Förderung energetischer Sanierung nach § 35c EStG erlaubt es, einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abzuziehen, ohne dass vorab ein Antrag gestellt werden muss. Sie eignet sich für Eigennutzer, die keine Kreditförderung benötigen.
  • Ein klassischer Bankkredit ohne Förderbezug ist dann sinnvoll, wenn die KfW-Bedingungen, etwa die Antrag-vor-Auftrag-Regel, mit dem eigenen Zeitplan nicht vereinbar sind. Die Zinsen liegen dabei in der Regel höher, dafür entfällt der bürokratische Aufwand.
  • Bausparverträge mit staatlicher Förderung wie der Wohnungsbauprämie können ergänzend zur KfW-Förderung genutzt werden, um Eigenkapital für die Maßnahme anzusparen, bevor überhaupt ein Kredit aufgenommen wird.

Häufige Fehler

  • Viele Antragsteller unterschreiben den Handwerkervertrag, bevor die Förderzusage vorliegt, weil sie unter Zeitdruck stehen. Die Folge ist der vollständige Verlust der Förderfähigkeit für diese Maßnahme; die Korrektur besteht darin, grundsätzlich erst den Antrag zu stellen und Verträge erst nach schriftlicher Zusage zu unterschreiben.
  • Manche Antragsteller wählen ein Programm, ohne vorher zu prüfen, ob sich mehrere Maßnahmen kombinieren lassen. Das führt dazu, dass Fördermöglichkeiten ungenutzt bleiben; sinnvoll ist eine Gesamtplanung mit dem Energieeffizienz-Experten vor der ersten Antragstellung.
  • Häufig wird der Verwendungsnachweis zu spät oder unvollständig eingereicht, wodurch sich die Auszahlung erheblich verzögert. Wer alle Rechnungen und Bestätigungen von Beginn an sammelt, vermeidet diesen Verzug.
  • Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme parallel beantragt werden können. Da dies bei vielen Programmen ausgeschlossen ist, sollte vorab genau geklärt werden, welche Förderart zur eigenen Finanzierungssituation passt.
  • Einige Eigentümer verlassen sich auf Fördersätze aus Vorjahren und kalkulieren ihr Budget entsprechend falsch. Da sich Sätze und Bedingungen häufig ändern, sollte stets der zum Antragszeitpunkt aktuelle Stand direkt bei der KfW oder der Hausbank geprüft werden.
  • Manche Antragsteller unterschätzen die Bindungsfristen bei Selbstnutzung oder Vermietung und planen einen Verkauf, ohne die Rückforderungsregeln zu kennen. Vor einem geplanten Verkauf innerhalb der Bindungsfrist sollte die Rückzahlungspflicht vorab geklärt werden.
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Fazit und Empfehlung

Die KfW-Förderung lohnt sich für alle, die eine energetische Sanierung, einen Neubau oder einen altersgerechten Umbau planen und dabei die zeitliche Reihenfolge aus Antrag, Zusage und erst dann Auftragsvergabe strikt einhalten können. Wenn ausreichend Vorlaufzeit für die Antragstellung besteht und ein Energieeffizienz-Experte frühzeitig eingebunden wird, lassen sich mit Zuschüssen und Tilgungszuschüssen erhebliche Beträge sparen.

Wer hingegen bereits einen Vertrag unterschrieben hat oder kurzfristig handeln muss, sollte auf alternative Finanzierungswege ausweichen, da eine nachträgliche Förderung dann ausgeschlossen ist. In jedem Fall gilt: Vor jeder Unterschrift die aktuellen Programmbedingungen bei der KfW oder der Hausbank prüfen, da sich Fördersätze und Voraussetzungen regelmäßig ändern.

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Häufige Fragen

Muss der KfW-Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt werden?
Ja, der Antrag muss zwingend vor Vertragsabschluss mit dem Handwerksbetrieb gestellt werden. Wer bereits einen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt hat, verliert den Anspruch auf die Förderung für diese Maßnahme vollständig. Die Zusage der KfW oder der Hausbank sollte daher abgewartet werden, bevor Verträge unterschrieben werden.
Kann ich KfW-Zuschuss und Kredit für dieselbe Maßnahme kombinieren?
Bei den meisten Programmen ist für dieselbe Maßnahme entweder ein Zuschuss oder ein Kredit mit Tilgungszuschuss möglich, nicht beides gleichzeitig. Welche Variante besser passt, hängt vom eigenen Finanzierungsbedarf ab: Wer kein zusätzliches Fremdkapital benötigt, wählt in der Regel den direkten Zuschuss.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines KfW-Antrags?
Die Bearbeitungszeit schwankt je nach Programm und Nachfrage zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei stark nachgefragten Zuschussprogrammen, etwa zur Heizungsförderung, kann es zeitweise zu längeren Wartezeiten kommen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert ist.
Wer prüft die Bonität bei einem KfW-Kredit?
Die Bonitätsprüfung übernimmt die Hausbank, über die der Kreditantrag läuft, nicht die KfW selbst. Lehnt die Bank den Antrag ab, entfällt damit automatisch auch die Förderung, unabhängig davon, ob die Maßnahme inhaltlich förderfähig gewesen wäre.
Sind KfW-Zuschüsse steuerpflichtig?
Nein, KfW-Zuschüsse gelten nicht als steuerpflichtiges Einkommen, da es sich um zweckgebundene staatliche Fördermittel handelt. Bei vermieteten Immobilien mindern erhaltene Zuschüsse jedoch die als Werbungskosten absetzbaren Sanierungskosten.
Kann ich KfW-Förderung und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG gleichzeitig nutzen?
Nein, für dieselbe energetische Maßnahme ist entweder die KfW-Förderung oder die steuerliche Förderung nach § 35c EStG möglich, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Welche Variante günstiger ist, hängt von der Höhe der Kosten und der individuellen Steuerlast ab.
Was passiert, wenn ich die geförderte Immobilie vor Ablauf der Bindungsfrist verkaufe?
Bei einigen Programmen kann ein Verkauf innerhalb der vereinbarten Bindungsfrist zur teilweisen oder vollständigen Rückforderung des Zuschusses führen. Vor einem geplanten Verkauf sollten die genauen Bedingungen des jeweiligen Förderbescheids geprüft werden.
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