Grobe Fahrlässigkeit: Die wichtigste Klausel der Haftpflicht
Grobe Fahrlässigkeit ist nicht in jedem Tarif eingeschlossen.
Ohne Einschluss darf der Versicherer die Leistung kürzen.
Der Aufpreis dafür ist meist gering.
Anzeige
Haftpflichtversicherung — weitere Themen
Diskussion
Anzeige








